Auf der Straße in der Slowakei gefunden und ins überfüllte Lager von Bea gebracht, hockte der liebenswerte, aufgeschlossene ROKY in Enge und im Zwinger. ROKY hat seine Patenschaft erhalten, dafür bedanken wir uns von ganzem Herzen. Inzwischen durfte er nach Deutschland reisen und ein Plätzchen auf unserem Schutzhof beziehen.
Der ca. 65 cm große ROKY ist ein so besonders netter Hund, denn er ist einfach wunderbar in seinem Wesen und dem Menschen so zugewandt. Er möchte gern gefallen, alles richtig machen und gern liebe Menschen auf allen Wegen und in ihrem Leben begleiten und ihr Sonnenschein sein.
ROKY ist ein Schäferhundmix, das bedeutet, er wird seinen Bezugspersonen alle Liebe und Aufmerksamkeit widmen, immer Zeit haben Aufträge zu erfüllen und diese mit Sorgfalt und sofort bearbeiten.
Für den gutherzigen Jungen sind wir auf der Suche nach einem liebevollen, verantwortungsbewussten Zuhause, in dem ROKY Zeit seines Lebens wohl behütet verbringen darf.
Wer möchte sich mit dem zauberhaften ROKY einen treuen Begleiter an die Seite holen und ihn liebevoll durch ein würdevolles Leben begleiten? Seine Vermittlerin Susanne Hahn freut sich auf Ihre Anfrage unter 0171 430 96 69 oder per Email an s.hahn@casa-animale.de.
Bewerben können Sie sich auch direkt über unsere Selbstauskunft, die hier zu finden ist:
www.casa-animale.de/vermittlung/selbstauskunft
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ROKY wird kastriert, geimpft und gechipt mit einem EU-Heimtierpass nach positiver Vorkontrolle gegen Schutzgebühr in Höhe von € 400,00 vermittelt. Ein Snap 4DX Test (Herzwurm, Lyme-Borreliose, Ehrlichiose und Anaplasmose) wurde vor Ausreise durchgeführt und ist in der Schutzgebühr enthalten.
In Zwinger- oder Außenhaltung wird ROKY selbstverständlich nicht abgegeben.
Videos:
https://www.youtube.com/watch?v=P-JLHyg7KIQ
https://www.youtube.com/watch?v=qDWK0YM7RSA?feature=share
https://www.youtube.com/watch?v=DqFeD8dxxUY?feature=share
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.