ID-Nummer519080
Tierheim NameHundezentrum Nettetal
RufnameQUINTUS
RasseMischlingshund
Geschlecht/KastriertMännlich
Alter 1 Jahr
,
10 Monate
Farbebraun
im Tierheim seit03.08.2023
letzte Aktualisierung14.11.2023
AufenthaltsortTierheim
Geeignet für
Erfahrene
Größe
mittel
Temperament
lebhaft
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen
Quintus ist ein im Januar 2023 geborener Mischling mit aktuell einer Schulterhöhe von etwa 50 cm und einem Gewicht von ca. 20kg.Er hat in seinem jungen Leben einiges erlebt, bevor er zu uns kam. Jetzt gilt es, die Vergangenheit ruhen zu lassen und nach vorne zu schauen.
Quintus ist mit vertrauten Personen sehr aufgeschlossen, verschmust und manchmal ein wenig "drüber", wenn es ums Toben geht. Der junge Rüde lässt sich allerdings sehr schnell runterfahren, da er eher der sensible Typ ist. Bei Ressourcen, die ihm wichtig sind, sieht die Sache schon etwas anders aus. Futter und seine Bezugspersonen sind ihm wichtig und wenn sich ihm jemand nähert, dann verteidigt er diese. Und das auch ernsthaft.
Fremden Menschen Traut Quintus erst einmal nicht, er verbellt Besuch und entgegenkommende Menschen beim Gassi, wenn man ihn lässt. Ist man führend, klar, wohlwollend lässt er sich super führen und ist froh nicht zuständig zu sein. Wird er nicht klar und fair geführt, versucht er zu übernehmen und ist damit deutlich überfordert. Wem er vertraut, der hat einen wunderbaren Hund an der Seite, der ganz viel Freude macht.
Im Umgang mit Artgenossen ist er unerfahren und daher manchmal laut, grundsätzlich aber verträglich und er lernt aktuell in der Hundegruppe das Zusammenleben mit Hunden.
Wir trainieren täglich mit ihm, bieten vertrauensbildende Momente. Er ist stolz, wenn er etwas richtig macht und gelobt wird. Er ist begeisterungsfähig, er ist anlehnungsbedürftig und lernt Entscheidungen mehr und mehr seinen Bezugspersonen zu überlassen.
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.