ID-Nummer518794
Tierheim NameEin Herz für Pfoten e.V.
RufnameFRIDOLIN
RasseMischlingshund
Geschlecht/KastriertMännlich
Farbeschwarz-weiß
im Tierheim seit02.09.2023
letzte Aktualisierung09.11.2024
AufenthaltsortAusland
Geeignet für
Erfahrene
Größe
groß
Temperament
freundlich
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen
Fridolin sucht noch immer sein eigenes Zuhause oder gerne auch eine Pflegestelle auf Zeit, bis er sein eigenes Zuhause gefunden hat. ????
Fridolin wurde mit zwei Welpen ohne Mutter gefunden. Er wurde mit den anderen Welpen aufgrund von Platzmangel die ersten Monate in einer Hundepension untergebracht.
Dort durfte er aber so viel lernen. Die Sozialisierung mit anderen Hunden, fremde Menschen die kommen und gehen, am Geschirr und der Leine laufen, Spiel, Spaß und die erste Erziehung (nicht hochspringen, warten bis das Leckerli oder das Essen gegeben wird wenn man ruhig und brav sitzt, nicht zum Tor rausstürmen wenn es geöffnet wird,…). Das was nun mal im Rahmen der geringen Möglichkeiten und der immer fehlenden Zeit möglich ist. Aber das ist schon viel mehr als die meisten Hunde vor Ort lernen. ??????
Fridolin ist ein allgemein freundlicher und sozialer Hund. Er ist Menschen gegenüber freundlich und zugänglich, kann aber fremden Menschen gegenüber mittlerweile auch skeptisch sein. Fridolin lässt sich super gerne kraulen und genießt wirklich jede Aufmerksamkeit die er kriegen kann und fordert diese auch gerne für sich alleine ein. ??
Wir suchen für ihn passende Menschen, die sich ihrer Verantwortung bewusst sind und ihm den nötigen Rahmen geben können. ???
Bitte meldet euch bei Interesse, wir informieren euch dann ausführlich. ???????
Per WhatsApp unter 0173/4227245 oder per Email unter info@einherz-fuerpfoten.de ????
Kurzinfo zu Fridolin:
Geschlecht: Rüde
Alter: ca. 1,5 Jahre
Größe: ca. 70 cm
Rasse: Herdenschutzmischling
Krankheiten: Nein
Handicap: Nein
Aufenthaltsort: Griechenland
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.