Name: Kendall
Rasse: Mischling
Geschlecht: weiblich
Geboren: 12/2022
Endgröße: ca. 55 cm
Kastriert: vor Ausreise
Andere Hunde: ja
Katzen: kann getestet werden
Kinder: größere
Handicap: nein
Aktueller Aufenthaltsort: La Linea
Kendall auf der Suche nach ihrem Glück
Die hübsche Hündin wurde als Welpe zusammen mit ihrer Mutter und ihren 5 Geschwistern irgendwo auf dem Land gefunden und dann ins Tierheim gebracht.
Sie scheinen keine oder auch schlechte Erfahrungen gemacht zu haben.
Auch nach einigen Monaten im Zwinger mit immer wiederkehrenden besuchen der Helfer, konnte Kendall noch kein Vertrauen fassen. Sie zeigt sich ängstlich und sehr zurückhaltend und möchte sich den Menschen gerne entziehen. Fehlende Reize im tristen Zwinger sind ihrer Entwicklung sicher nicht förderlich.
Wir suchen für Kendall erfahrene Menschen, die sich mit ängstlichen Hunden auskennen und sie ganz langsam und behutsam an die Welt „da draußen“ und ans Leben im Haus heranführen. Zudem sollte ein souveräner Ersthund im Haus leben, an dem Kendall sich orientieren könnte.
Die Verantwortung für einen Tierschutzhund ist immer eine besondere Herausforderung. Die Hunde bringen einen Rucksack mit vergangenen Erlebnissen oder ungelernten Situationen mit. Sie brauchen Zeit sich an ihr neues Leben zu gewöhnen.
Wenn Sie sich der Verantwortung bewusst sind und Ihr Herz für die tolle Hündin schlägt, melden Sie sich gerne bei der zuständigen Vermittlerin der SALVA Hundehilfe.
Unsere Hunde werden nach Übersendung eines Fragebogens und einer positiven Vorkontrolle mit einem Schutzvertrag sowie gegen die Entrichtung einer Schutzgebühr vermittelt.
Die Hunde des SALVA Hundehilfe e. V. sind geimpft (grundimmunisiert) und entwurmt. Sie werden vor Ausreise auf Mittelmeerkrankheiten getestet.
Kontakt
Ansprechpartner: Martina Henning
Tel: 0176-61 89 90 71
Mail: martina.henning@salva-hundehilfe.de
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.