Update:
HUNTER durfte beim letzten Transport mit einsteigen und ein vorübergehendes Körbchen in 59379 Selm beziehen, bis er sein endgültiges Zuhause gefunden hat.
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Von der Straße im Nirgendwo der Slowakei ins Lager von Bea gebracht, hockt HUNTER nun in Enge und Überfüllung.
Der ca. 55 cm große HUNTER ist ein besonderer Hund, denn er ist einfach zauberhaft in seinem Wesen und dem Menschen so zugewandt. Er möchte gern gefallen, alles richtig machen und gern liebe Menschen auf allen Wegen und in ihrem Leben begleiten und ihr Sonnenschein sein.
Ein Traum wäre es, wenn HUNTER demnächst seine Köfferchen packen und in ein eigenes Zuhause reisen dürfte. Das anhängliche Kerlchen hat noch viel in seinem Leben vor sich, er sollte spielen und über grüne Wiesen flitzen dürfen und nicht eingesperrt sein!
Der wunderbare HUNTER hat noch nicht viel kennenlernen dürfen deshalb würde ihm der Besuch einer mit positiver Verstärkung arbeitenden Hundeschule sicher gut gefallen, um das Hunde-ABC zu lernen.
Wer HUNTER spüren lassen möchte, wie sich ein behütetes Leben in Geborgenheit anfühlt, wendet sich bitte an seine Vermittlerin Iris Lücke unter 0163 376 94 98 oder per Email an i.luecke@casa-animale.de.
Bewerben können Sie sich auch direkt über unsere Selbstauskunft, die Sie hier finden:
https://www.casa-animale.de/vermittlung/selbstauskunft/
(Link bitte kopieren)
HUNTER wird kastriert, geimpft, entwurmt und gechipt nach positiver Vorkontrolle gegen Schutzgebühr in Höhe von € 400,00 vermittelt. Ein Snap 4DX Test (Herzwurm, Lyme-Borreliose, Ehrlichiose und Anaplasmose) wurde vor Ausreise durchgeführt und ist in der Schutzgebühr enthalten.
In Zwinger- oder Außenhaltung wird HUNTER nicht abgegeben.
Videos:
https://www.youtube.com/watch?v=WYSu2yTZsL4
https://www.youtube.com/shorts/Ig93XFrLSQw
https://www.youtube.com/watch?v=8I9ieFwooKA
https://www.youtube.com/watch?v=WitkIAkteoE?feature=share
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.