ID-Nummer505942
Tierheim NameLesika - Hundehilfe Varaždin e.V.
RufnameVENERA
RasseMischlingshund
Geschlecht/KastriertWeiblich, Sterilisiert
Alter 7 Jahre
,
3 Monate
Farbeschwarz-braun
im Tierheim seit07.08.2019
letzte Aktualisierung31.07.2024
AufenthaltsortAusland
Kinderlieb
ja
Geeignet für
Erfahrene
Größe
groß
Temperament
freundlich
Verträglich mit
Rüden
Venera wird als gehorsame und intelligent beschrieben. Die hübsche Hündin wäre ein toller Familienhund. Sie lebt zurzeit mit mehreren Rüden im Rudel, aber würde dieses nur allzu gerne gegen ein eigenes Zuhause eintauschen.
Als echte Power-Frau hat unsere liebe Venera „ihre Jungs“ im Griff und wird als Anführerin vom Rudel gerne akzeptiert. Bei fremden Hunden stellt sie sich gerne schützend vor ihre Gruppe.
Aufgrund ihres freundlichen Wesens kann sie ihr Glück in verschiedenen Lebenssituationen finden. So kann sie zu Singles, Paaren oder zu einer Familie mit standfesten Kindern reisen. Es wäre wünschenswert, wenn sie in ein Zuhause ziehen kann, das bereits Erfahrungen mit Schäferhunden hat. Ihr Aussehen und ihre Eigenschaften ähneln dieser tollen Rasse sehr. Ein Haus oder eine Wohnung mit einem eingezäunten Garten wäre prima, damit die süße Hundedame auch Platz für Spiel und Spaß zu Hause hat.
Venera durfte schon einiges lernen. So kennt sie das Laufen an der Leine und durfte auch schon erste Fahrstunden als Beifahrerin meistern. Natürlich würde sie sich freuen, noch viel mehr von der Welt zu entdecken. Ein Besuch in der Hundeschule wird für sie und ihre Menschen eine Bereicherung sein. Es wird nicht nur das Hunde 1x1 vertieft, sondern auch die Bindung und Beziehung des Hund-Mensch Teams gestärkt.
Möchten Sie die wunderschöne und kluge Venera aufnehmen? Dann melden Sie sich doch gerne bei ihrer Vermittlerin Alina, sie freut sich auf Ihre Anfrage.
Kontakt: alina@lesikamail.de
YouTube: https://youtube.com/shorts/z0iDNtpm5j8?feature=share
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.