Sui
Hündin in Sascut
Ruhige, liebe, ausgeglichene Hündin sucht ihr Zuhause
Unsere Sui ist ein Schatz. Ihre braunen Augen schauen aufmerksam in die Welt. Man merkt ihnen an, dass sie schon viel gesehen haben.
Sui liebt es, gestreichelt zu werden, und kommt sofort, sobald ein Zweibeiner ihren Auslauf betritt.
Die hübsche Hündin strahlt Ruhe und Ausgeglichenheit aus.
Sui hält sich das Junghundgemüse mit knurren vom Leib. Wie sie sich mit erwachsenen Hunden verträgt, können wir derzeit noch nicht sagen. Sicher hätte sie nichts gegen einen Platz als Einzelprinzessin einzuwenden.
Sui wurde von den Hundefängern gemeinsam mit ihren 3 Kindern Theo, Elisa und Russel ins öffentliche Tierheim Sascut gebracht. Über ihre Vorgeschichte können wir daher leider nichts sagen.
Sui wurde ca. 2018 geboren. Sie ist ungefähr 50 cm groß und wiegt etwa 18-20 kg.
Die Süße ist bereits kastriert und wird zeitnah geimpft. Dann kann sie im Herbst auf ihre große Reise ins Glück gehen.
Wir suchen für sie ruhige und gemütliche Menschen, die gern in der Natur unterwegs sind, und danach die Vorzüge von kuscheligen Ruhephasen zu schätzen wissen.
Wer verliebt sich in unsere Sui?
Rasse: Mix
Geboren: ca. 2018
Größe: ca. 50cm
Gewicht: ca. 18-20kg
Kastriert: ja
Stubenrein: noch nicht
Kinderlieb: vielleicht
Katzenverträglich: vielleicht
Leinenführig: noch nicht
Hundeverträglich: ja
Geschlecht: weiblich
Sui ist bei Ausreise
- geimpft (Tollwut und 2x Grundimmunisierung)
- gechippt
- entwurmt
- kastriert
- hat den EU-Heimtierausweis
- bekommt einen Giardientest und ein Flohmittel
Sie kann bei Interesse auf eine unserer Pflegestellen in Deutschland reisen und dort kennengelernt werden.
Sie wird nur nach positiver Vorkontrolle (Hausbesuch) gegen eine Schutzgebühr mit einem Schutzvertrag vermittelt.
Bewerbung:
https://lichtblick-fur-pfoten-in-not-ev.petoffice.app/adopt/?species=dog
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.