ID-Nummer505062
Tierheim NameTierhilfe Lebenswert e.V.
RufnameLEANI
RasseMischlingshund
Geschlecht/KastriertWeiblich
Alter 2 Jahre
,
3 Monate
Farbeschwarz-beige
im Tierheim seit06.08.2023
letzte Aktualisierung05.11.2024
AufenthaltsortAusland
Geeignet für
Alle
Größe
mittel
Temperament
schüchtern
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen
Herkunftsland: Rumänien
Rasse: Mischling
Geschlecht: weiblich
Farbe: schwarz-beige
Schulterhöhe: 45 - 50 cm
Geburtsdatum: ca. Oktober 2022
Standort: Rumänien
Besonderheit: schüchtern, sollte dringend ausreisen!
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UPDATE Oktober 2024
Seit ihrer Welpenzeit im Shelter ist LEANI aufgrund des fehlenden Kontakts zu Menschen leider sehr ängstlich und panisch geworden. Ihr Fluchtverhalten ist mittlerweile stark ausgeprägt. Wenn man sie in Ruhe lässt, hält sie sich ausschließlich in der Hütte auf.
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UPDATE Mai 2024:
Seit Welpe an sitzt LEANI in Campina. Noch nie hat sie was schönes erlebt und ist deshalb unerfahren und zurückhaltend. Trotzdem kann man sie ohne Abwehr streicheln, wenn man sie zu fassen bekommt. Mit mehr Kontakt würde sie sicher auch ihre Unsicherheit ablegen und zutraulicher werden. Wir hoffen sehr für die junge Hündin, dass sich Menschen finden, die ihr ein schönes Leben ausserhalb vom Shelter ermöglichen.
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freundlich
ist bereits etwas unsicher
noch gut anfassbar
sollte zeitnah ausreisen
verträglich
junghundtypisch
Hautprobleme (05/2023)
Kontakt:
verein@tierhilfe-lebenswert.de
Unsere Hunde
- sind geimpft (Tollwut und 2x Grundimmunisierung)
- sind gechippt und mit dem EU-Heimtierausweis ausgestattet
- werden auf unsere Kosten (wir übernehmen die Labor-Gebühren) auf die gängigen Mittelmeerkrankheiten getestet: Babesiose, Ehrlichiose, Leishmaniose, Rickettsien, Filarien, Hepatozoonose, Anaplasmose
Unsere Hunde werden nur nach positiver Vorkontrolle (Hausbesuch) gegen eine Schutzgebühr mit Schutzvertrag vermittelt.
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.