ID-Nummer502088
Tierheim NameSpecialDogs e.V.
RufnameWALTER
RasseMischlingshund
Geschlecht/KastriertMännlich
Alter 1 Jahr
,
4 Monate
Farbeschwarz-weiß
im Tierheim seit20.05.2023
letzte Aktualisierung01.10.2024
AufenthaltsortAusland
Geeignet für
Alle
Größe
groß
Temperament
freundlich
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen
WWW… Wilhelmines-Wuff-Wurf…
Als unsere Kastrationskampagne im Mai startete, entdeckten wir Mama Wilhelmine mit ihren damals 12 winzigen Welpen.
Sie konnten Teil dieser Geschichte sein und den 12 Wonneproppen „W-Namen“ geben. Mittlerweile sind alle Hunde zu tollen Junghunden herangewachsen und jeder von ihnen zeichnet sich durch seine Einzigartigkeit aus. Bis wir jedoch jeden einzeln hier aufführen können, wird wohl noch etwas Zeit vergehen.
Bis dahin können wir aber schonmal vorab sagen: Alle 12 Hundeteenager sind tolle, abenteuerlustige/unternehmungslustige und offene Hunde. Grenzen auszutesten und die Welt mit neugierigen Augen zu sehen, verbindet wohl alle. Die Jugendjahre sind natürlich ähnlich, wie die Pubertät bei Menschen. Ein „Auf und Ab“, manchmal wird das bereits erlernte schonmal gerne vergessen und man hat das Gefühl, man müsste von vorne anfangen. Deshalb brauchen unsere „Teenies“ entspannte aber konsequente Menschen, die einen Hund gut lesen können und ihm seinen „Raum“ lassen. Es sollte aktiv mit ihnen gearbeitet werden, auch der Besuch einer geeigneten Hundeschule wäre ratsam. Aufwachsen sollten die „Wunder-Wuffies“ am liebsten in einer ländlichen Gegend mit Garten, wo sie dementsprechend aktiv sein können. Zuneigung und Liebe sind auch bei unseren 12 Hunden natürlich die Geheimzutat ?.
Wenn Sie einem der 12 Wunder ein Zuhause bieten wollen, kontaktieren Sie uns gerne.
Nach positiver Vorkontrolle dürfen unsere „W-Geschwister“ schon bald geimpft, gechippt, entwurmt, entfloht und mit einem EU-Heimtierausweis in ihr neues Zuhause ziehen.
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.