ID-Nummer500596
Tierheim NameTierschutzverein Hanau und Umgebung e.V.
RufnameBOTI
RassePit Bull Terrier-Mix
Geschlecht/KastriertMännlich
Alter 2 Jahre
Farbebraun-gestromt
im Tierheim seit30.03.2023
letzte Aktualisierung08.07.2023
AufenthaltsortTierheim
Geeignet für
Alle
Größe
mittel
Temperament
lebhaft
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen
Boti wurde zusammen mit seinem Bruder Tibo im Tierheim abgegeben. Die Besitzer der beiden jungen Pitbull-Mischlinge hatten keine Zeit mehr für das Geschwisterpärchen. Nun suchen wir für Boti und Tibo – getrennt voneinander – ein schönes neues Zuhause, in dem beide die Zeit und Aufmerksamkeit bekommen, die sie verdienen.
Boti ist ein lieber und freundlicher kleiner Kerl und junghundtypisch sehr verspielt. Er ist gerne mit seinen Artgenossen zusammen und versteht sich sehr gut mit ihnen. Über sein Verhalten Katzen und Kleintieren gegenüber ist nichts bekannt.
Erzogen wurde Boti bisher noch nicht. Da gibt es also einiges nachzuholen für Boti’s neue Familie. Alleinebleiben kennt er bisher noch nicht, im Auto mitfahren klappt dafür aber gut. Gassigehen findet Boti klasse, das Laufen an der Leine muss aber auch noch weiter geübt werden. Leider hat unser Tierarzt - bei dem Boti übrigens vorbildlich alles mitgemacht hat - den Verdacht auf eine leichte Ellenbogendysplasie am linken Vorderbein geäußert. Boti bekommt nun erst einmal ein Schmerzmittel, und die vorhandene Schwellung wird weiter beobachtet. Leider müssen daher auch die geliebten Gassirunden derzeit etwas kürzer ausfallen.
Für Boti wünschen wir uns liebevolle und aktive Menschen mit ausreichend Zeit und Geduld, die Spaß daran haben, Boti artgerecht zu beschäftigen und auszulasten. Erfahrung im Umgang mit Hunden wäre toll, ist aber keine Voraussetzung. Im Kontakt mit Kindern haben wir Boti bisher noch nicht erlebt.
Da der Pitbull und seine Mischlinge in Hessen zu den sogn. Listenhunden gehört, müssen für seine Haltung bestimmte Bedingungen erfüllt werden.
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.