Name: Karlchen
Alter: ca. 1 Jahr, 8 Monate
Geschlecht: männlich
Größe: ca. 55cm
Rasse: HSH-Mischling
Besonderheiten: !! Unser Tierheim ist voll – Karlchen sucht dringend ein Zuhause, damit wir neue Notfälle aufnehmen können.
Karlchen wurde mit seinem Schwesterchen an der Straße, vor dem Asyl ausgesetzt. Er wird nur an hundeerfahrene Menschen vermittelt.
Aufenthaltsort: Ausland
Status: 10/2024
So kam KARLCHEN zu uns
Karlchen wurde zusammen mit seiner Schwester Bluebelle an der Straße vor dem Asyl ausgesetzt. Die beiden wurden von unseren Tierschützern vor Ort in Sicherheit gebracht und werden nun im Tierheim gut versorgt. Doch trotz der Fürsorge der Tierschützer ist das Tierheim nicht der richtige Ort, um dort aufzuwachsen. Deshalb suchen wir für Karlchen ein schönes Zuhause.
!! Unser Tierheim ist voll – Karlchen sucht dringend ein Zuhause, damit wir neue Notfälle aufnehmen können !!
So verhält sich KARLCHEN bisher
Karlchen ist neugierig, aufgeschlossen und seinem Alter entsprechend verspielt. Er kennt das Hunde-1×1 noch nicht und auch das Leben im Haus ist ihm unbekannt. Deshalb ist es besonders wichtig, dass seine neue Familie ihm alles beibringt, was ein Hund lernen muss, um ein artgerechtes Leben in einer Familie führen zu können. Karlchen sollte an alles Neue und Unbekannte mit viel Zeit, Ruhe und Geduld herangeführt werden. So wird der Übergang in ein neues Leben leichter und Karlchen wird bestimmt viel Spaß haben beim Lernen, Erkunden und Zusammensein mit seiner neuen Familie.
Karlchen ist ein Herdenschutzschutzhund oder ein Mischling davon. Man sollte sich daher vorher mit den Eigenschaften einer solchen Rasse auseinandersetzen und auch überlegen, ob der Hund in das persönliche Umfeld passt. Herdenschutzhunde sind keine Stadt- oder Bürohunde. Toll wäre für ihn daher ein großes Grundstück. Herdenschutzhunde sind eigenständige Persönlichkeiten, die Konsequenz und Einfühlungsvermögen durch den Besitzer voraussetzen und die Fähigkeit, sich mit einem intelligenten, selbständig handelnden, großen Hund auseinandersetzen zu können. Sie bringen viele tolle Eigenschaften mit. Menschen die bereits Erfahrung mit Herdenschutzhunden gemacht haben, wollen keine anderen Rassen mehr haben, da sie trotz ihres Dickschädels sehr treue und loyale Begleiter sind.
Wenn du dem süßen Kerl mit dem schwarz-braunen Fell das Zuhause geben möchtest, das er verdient, über genügend Zeit verfügst und dir der enormen Verantwortung bewusst bist, die du mit einem Hund aus dem Tierschutz übernimmst, dann fülle gerne die Selbstauskunft (siehe Textende) aus.
Karlchen ist bei Ausreise:
- entwurmt
- geimpft
- gechipt
- kastriert
Er wird nur vermittelt mit:
- positiver Vorkontrolle
- Schutzvertrag
- Schutzgebühr von 520€
So reist der Hund zu dir:
Unsere Hunde befinden sich in Kroatien und Bosnien-Herzegowina, könnten aber bereits mit einem unserer nächsten Transporte nach Deutschland reisen. Es gibt verschiedene Abholorte in ganz Deutschland: München, Nürnberg, Würzburg, Frankfurt, Köln und Hamburg.
Hundevermittlung Ü75:
Wir vermitteln Menschen ab 75 Jahren nur Senior-Hunde, oder jüngere Hunde mit schriftlicher Erklärung jüngerer Angehöriger (zum Beispiel der Kinder), dass sie für den Hund sorgen, sollten die Adoptanten versterben. Wir wünschen uns für unsere Hunde, dass sie, im tragischen Falle des Versterbens des Herrchens/ Frauchens, nicht zum Wanderpokal werden.
Verträglichkeit mit Katzen:
Aufgrund der Rudelhaltung, gibt es vor Ort keine Katzen und ein Verträglichkeitstest kann vorab nicht durchgeführt werden. Letztendlich sind diese Test in einer Auffangstation auch wenig aussagekräftig, da eine häusliche Situation nie nachgestellt werden kann und für eine gute Vergesellschaftung auch viel von der vorhandenen Katze, sowie von der Erfahrung der zukünftigen Adoptanten, abhängig ist.
Die Selbstauskunft findest du in Karlchen's Steckbrief unter dem Reiter -Adoptiere mich- und hier kommst du auch schon direkt zu seinem kompletten Profil:
https://hands4animals.de/project/karlchen/
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.