ID-Nummer498866
Tierheim NameStray Einsame Vierbeiner e.V.
RufnameCHARIS
RasseMischlingshund
Geschlecht/KastriertMännlich
Alter 5 Jahre
,
11 Monate
Farbeschwarz-braun
im Tierheim seit26.06.2023
letzte Aktualisierung04.12.2024
AufenthaltsortAusland
Geeignet für
Alle
Größe
mittel
Temperament
freundlich
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen
58 cm SH/ 26 kg
18.09.2024:
Wir haben neue Bilder von unserem lebenslustigen Charis erhalten. Er wartet immer noch auf die Menschen die sich in ihn verlieben. Wenn er neue Menschen kennenlernt, ist er am Anfang etwas schüchtern. Aber sobald er merkt, dass man ein Leckerli dabei hat, taut er sehr schnell auf. Er liebt es zu spielen und möchte noch ganz viele Abenteuer erleben. Er ist super freundlich zu anderen Hunden. Streicheleinheiten genießt er auch sehr und wir hoffen, dass er bald ein Zuhause bekommt wo er die Zuwendung kriegt die er verdient hat.
24.6.2023:
Ein wunderbarer, mittelgroßer Hund, der fast 4 Jahre außerhalb vom FureverLand lebte. Das Rudel, was außerhalb lebte, ist inzwischen im FureverLand. Wenn wir sie rauslassen, wenn wir gehen (Schließung FureverLand), wird das Rudel vor Hunger und Durst sterben. Es gibt niemanden, der sich um sie kümmert, und sie werden auf den Feldern leiden. Charis, ist wirklich sehr, sehr glücklich im Innenbereich zu sein und er zeigt es uns mit Küssen, Umarmungen, herumtanzen. Er ist ideal für jede Art von Familie. Er mag am Anfang etwas zurückhaltend mit neuen Leuten sein, aber wenn er sich sicher fühlt, entfesselt er seinen verspielten und liebenswerten Charakter.
Wenn Sie sich für den freundlichen Charis interessieren, wenden Sie sich gerne an unsere Ansprechpartnerin oder füllen Sie direkt den Selbstauskunftsbogen auf unserer Homepage aus.
Ansprechpartnerin Miriam Balders:
Mobil: 0176 24705960
Email: m.balders@stray-ev.de
Hier finden Sie Charis Beitrag auf unser Homepage:
https://stray-einsame-vierbeiner.de/rueden-hunde/charis-2/
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.