Name: Csiriba
Rasse: Terrier Mischling
Geschlecht: Rüde
Alter: geb. ca. 02 / 2023
Kastriert: je nach Alter vor Ausreise
Größe: ca. 45 cm
Aufenthaltsort: Tierheim Törökszentmiklos ( Ungarn )
Csiribá wartet auf eine eigene Familie
Csiribá wurde zusammen mit seinem Bruder Csiribi in Surjány, einem Dorf in der Nähe von Törökszentmiklós, mit Hilfe der Polizei aus dem Haushalt eines Tierquälers gerettet. Der Mann hielt mehrere Hunde und Nachbarn hatten sich bei den Behörden gemeldet, um anzuzeigen, dass kurz zuvor ein Tier durch seine Hand zu Tode gekommen war. Die verbliebenen Fellnasen wurden umgehend sichergestellt. Nun leben die beiden Brüder in unserem Partnertierheim.
Trotz des abscheulichen Umfelds, in dem die beiden ihre ersten Lebenswochen verbringen mussten, zeigen sich die jungen Rüden keineswegs ängstlich (unsere ungarischen Kollegen vermuten, dass sie bisher verschont wurden und ihnen noch kein Leid zugefügt wurde). Csiribá und Csiribi sind zu allen Zwei- und Vierbeinern freundlich und zwei tolle Hunde, die man einfach gerne haben muss!
Wir wünschen uns für die lieben Brüder sehr, dass sie nicht allzu lange Zeit hinter Tierheimgittern verbringen müssen und schon bald eine Familie finden (jeder für sich oder beide zusammen), die ihnen zeigt, wie sich Liebe und Geborgenheit anfühlen und wie schön ein unbeschwertes Hundeleben sein kann.
Video: https://youtube.com/shorts/oX-rZOAOfh8
Kontakt:
Glück für Pfoten e.V. – Der Weg in ein neues Leben –
Frau Simon
Tel. und WhatsApp: 0172/2991040
Mail: m.simon@glueck-fuer-pfoten.de
Schutzgebühr: 410 €
Da wir berufstätig sind, können wir uns u. U. erst einige Stunden später bei Ihnen zurückmelden. Am besten kontaktieren Sie die o. g. Vermittlerin zunächst schriftlich (per E-Mail oder WhatsApp) und bitten um Rückruf (ggf. Mitteilung der Telefonnummer nicht vergessen). Bitte haben Sie etwas Geduld!
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.