55 cm SH/ 25 kg
20.08.2024: Felicia ist sehr traurig. Ihre Schwester Grazia hat eine Familie gefunden und konnte ausreisen. Felicia hofft sehr, dass auch sie bald von einer Familie entdeckt wird. Das muss doch zu schaffen sein bei so einer bildhübschen und lieben Hündin!
Felicia’s Geschichte in Kürze:
Felicia und Ihre Schwester Grazia wurden ausgesetzt. Das war im Winter 2021. Die Tierschützer haben für beide eine Notunterkunft gefunden wo sie bis Januar 2023 bleiben durften. Dann wurde das Grundstück verkauft. Wieder einmal drohte ihnen ein Leben auf der Strasse. Letztendlich konnten die beiden im neuen Gehege untergebracht werden. Ihre ganze Kindheit und Jugend verbrachten die beiden vertrieben und allein … so sollte kein Hundeleben nicht aussehen.
16.04.2023: Felicia und Grazia haben ihre Unterkunft verloren. Der Hof, auf dem sie wohnen durften ist zusammen mit dem Haus verkauft worden. Nun sind sie notdürftig auf einem Feld untergebracht, das ihnen leider nur ungenügend Schutz vor Wind, Wetter und anderen Gefahren bietet. Grazia ist freundlich, zutrauchlich und sehr verspielt. Felicia hat auch ein sehr freundliches Wesen, ist aber etwas zurückhaltender als ihre Schwester. Sie sind 15 Monate alt, geimpft, entwurmt, kastriert und warten darauf endeckt zu werden und zu ihren Familien reisen zu dürfen.
08.01.2023: Felicia und ihre Schwester Grazia sind zwei hübschen Malinois-Mischlingsmädchen ,die jetzt knapp ein Jahr alt geworden sind und vor 2 Wochen kastriert wurden.Beide Schwestern sind freundlich und zutraulich, Gracia schmust gerne,Felicia ist etwas zurückhaltend, sucht aber immer wieder Streicheleinheiten.
Wenn Sie sich für Felicia interessieren, wenden Sie sich gerne an unsere Ansprechpartnerin oder füllen Sie direkt den Selbstauskunftsbogen auf unserer Homepage aus.
Ansprechpartnerin Brigitte Meschkat
Tel.: 01733288990
Mail: b.meschkat@stray-ev.de
Felicias Beitrag auf unserer Homepage:
https://stray-einsame-vierbeiner.de/huendinnen-hunde/felicia/
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.