Joey ist ein 10 Monate alter, vom Veterinäramt beschlagnahmter Amstaff-Rüde, der noch nicht viel kennt.
Er wurde an der Heizung festgebunden vorgefunden und kam am Ohr verletzt bei uns an. Er hatte wohl eine Konfrontation mit dem anderen Hund des Haushalts, ob er deswegen angebunden war, wissen wir nicht.
Er lernt schnell und gern, die Grundkommandos hatte er nach einer Woche drauf, der Besuch einer Hundeschule wäre trotzdem ratsam, möglichst bevor er merkt, was für ein kleines Kraftpaket er ist :-)
Zur Zeit lernt er, entspannt bei Fuß zu gehen, auch wenn alles andere eigentlich viel spannender ist - das klappt bisher ganz gut.. Wenn man dranbleibt, wird Joey ein fantastischer Wegbegleiter..
Er ist sehr verschmust und kuschlig, wenn er einen erstmal an sich rangelassen hat und liebt Kopf- und Kinnkraulen..
Ob er sich mit Katzen versteht, ist unbekannt. Kinder sollten im Teenager-Alter sein, wir wissen nur, dass er Kinder im Haushalt hatte, mit denen er vielleicht weniger gute Erfahrung gemacht hat, da er kleinere Kinder hier eher nicht so toll findet.
Andere Hunde findet er spannend, es entscheidet aber die Sympathie. Wir glauben, alles was ihm ähnlich sieht, findet er blöd, er hat sich hier aber bisher keinem anderen Hund aggressiv gezeigt. Eventuell wäre ja eine ältere, solide Ersthündin etwas, die ihm ein Bisschen in die Schranken weist.
Alleine bleiben findet Joey leider nicht so toll, wir üben aber mit ihm und er geht auch problemlos in eine große Box.
Einen Maulkorb hat er hier auch schon kennengelernt, auch wenn er bisher nie einen brauchte, da wir aber so wenig über seine Herkunft wissen, wollten wir das für Tierarztbesuche etc. schon einmal getestet haben.
Er ist gechippt, geimpft und kastriert.
Joey ist ein ganz toller, kleiner Junge, der ein schönes Zuhause verdient, in dem man sich gut um ihn kümmert, damit er hoffentlich vergisst, wo er herkam.
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.