68 cm SH/ 33kg
05.05.2024:Olli ist ein fröhliches, freundliches und sympathisches Wesen. Wer ihn kennenlernt, wird ihn auf den ersten Blick lieben. Er lebt im Shelter und sein Betreuer spricht in den besten Worten über sein Verhalten. Olli hat die beste Beziehung zu dem Ehemann der Shelterleiterin. Olli ist gehorsam und liebt seine Umarmungen. Sobald er ihn sieht, rennt er in seine Arme um seine Streicheleinheiten zu bekommen, aber ohne zu nerven. Ein wunderbarer Hund der bereit ist bei seiner eigenen Familie einzuziehen.
06.12.2023: Die Tierschützerin schreibt: „Olli, dieser sanfte Hund mit den süßen Welpenaugen. Er ist sehr nett und möchte die ganze Zeit unter Menschen sein. Er läuft gut an der Leine, braucht aber mehr Übung. Er hat ein gutes Verhältnis zu anderen Hunden und was er nach seiner Adoption braucht, ist eine Eingewöhnungszeit, um die neuen Regeln zu verstehen. Olli ist ein kräftiger Hund und aus diesem Grund nicht für ältere Menschen geeignet“.
Wenn Sie sich für den tollen Olli interessieren, wenden Sie sich gerne an unsere Ansprechpartnerin oder füllen Sie direkt den Selbstauskunftsbogen auf unserer Homepage aus.
Ansprechpartnerin Brigitte Meschkat
Mobil 0173 - 32 88 99 0
Email b.meschkat@stray-ev.de
Ollis ganze Geschichte finden Sie hier in seinem Beitrag auf unser Homepage (mit Video):
https://stray-einsame-vierbeiner.de/rueden-hunde/olli/
Olli’s Geschichte in Kürze:
Olli wurde Ende September 2020 gefunden, circa drei Monate alt war er damals. Er hatte ein schlimmes Ödem am Bein, das operiert werden musste. Als ob das nicht reichen würde, bekam er auch noch Typhus und Papillomatose (eine seltene Viruserkrankung, aber Olli „musste“ sie bekommen!). Olli überlebte alles. Der große Kämpfer ist jetzt ein gesunder, verspielter, menschenbezogener, lieber Hundejunge. Nun muss er nur noch das Herz einer Familie gewinnen.
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.