Vertrauensvoll lässt CHRIS sich knuddeln, er wirkt recht entspannt. Wenn er die Gelegenheit bekommt, tobt er ausgelassen mit einer Hündin durch den Auslauf.
Der ca. 50 cm große CHRIS liebt die Menschen, mag Hündinnen und ist insgesamt ein freundlicher und aktiver Rüde.
Die Tierschützer um Bea Jagosova in Filakovo/Slowakei haben sich des hübschen und liebenswerten Burschens angenommen und in ihrem Shelter untergebracht. Das ist für so einen aktiven und arbeitswilligen Schäferhund-Mischling natürlich der blanke Horror. Er sitzt hinter Gittern anstatt die Welt zu erkunden.
Für ein kurzes „Fotoshooting“ durfte CHRIS seinen Zwinger verlassen, die wenigen Momente des Glücks sog er förmlich auf.
Damit solch ein Erlebnis für CHRIS nicht die absolute Ausnahme bleibt, hoffen wir auf ein liebevolles Zuhause für den armen Tropf. Er sollte an der Seite seiner Menschen sein Leben genießen dürfen! Sicher hätte er auch beim Besuch einer mit positiver Verstärkung arbeitenden Hundeschule seine wahre Freude.
Wer möchte den motivierten Rüden an die Pfote nehmen und viele Jahre mit ihm durchs Leben streifen? Seine Vermittlerin Iris Lücke freut sich auf Ihren Kontakt unter 0163 376 94 98 oder per Mail an i.luecke@casa-animale.de.
Bewerben können Sie sich auch direkt über unsere Selbstauskunft, die Sie hier finden:
https://www.casa-animale.de/vermittlung/selbstauskunft/ (Link bitte kopieren)
CHRIS wird kastriert, geimpft, entwurmt und gechipt nach positiver Vorkontrolle mit Schutzvertrag gegen Schutzgebühr in Höhe von € 400,00 vermittelt. Ein Snap 4DX Test (Herzwurm, Lyme-Borreliose, Ehrlichiose und Anaplasmose) wird durchgeführt und ist in der Schutzgebühr enthalten.
In Zwinger- oder Außenhaltung wird CHRIS nicht abgegeben.
Videos:
https://www.youtube.com/watch?v=fMEaKBbmwrw
https://www.youtube.com/watch?v=Xe1J-W4OFRY
https://www.youtube.com/watch?v=icJK-4da3tU
https://www.youtube.com/watch?v=N0OUxdqlM0U
https://www.youtube.com/watch?v=qLmD3naPIaw
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.