Orientierungslos lief ATOS umher. Man hatte ihn in einer fremden Umgebung einfach ausgesetzt. Er suchte nach seinen Menschen, aber die hatten ihn im Stich gelassen und sich einfach aus dem Staub gemacht.
Der ca. 50 cm große ATOS liebt die Menschen, kommt gut mit anderen Hunden aus und ist ein freundlicher und aktiver Rüde. Genützt hat ihm das leider gar nichts!
Zum Glück hörte die engagierte Tierschützerin Bea Jagosova davon und nahm den freundlichen Burschen in ihren Shelter auf. Dort zeigt sich der ca. 50 cm große ATOS als gut verträglich mit Artgenossen, egal ob Rüde oder Hündin.
Er liebt die Menschen und genießt deren Zuwendung sehr. Wie schön wäre es, wenn er die nicht immer mit zig anderen Hunden teilen müsste. Die Zeit der Mitarbeiter des Shelters ist knapp bei der Vielzahl an Hunden, die versorgt werden müssen. Da ist es das Highlight des Tages, wenn ATOS das Glück hat und ein paar Streicheleinheiten erhascht.
ATOS soll endlich spüren dürfen wie es ist, ein unbeschwertes Hundeleben führen zu können und deshalb würden wir ihn gerne schnellstmöglich nach Deutschland holen.
Möchten Sie mit diesem aktiven Schönling Seite an Seite durchs Leben marschieren und viele Abenteuer mit ihm erleben?
Seine Vermittlerin Iris Lücke freut sich auf Ihre Anfrage unter 0163 376 94 98 oder per Email an i.luecke@casa-animale.de.
Bewerben können Sie sich auch direkt über unsere Selbstauskunft, die Sie hier finden:
https://www.casa-animale.de/vermittlung/selbstauskunft/
(Link bitte kopieren)
ATOS wird kastriert, geimpft, entwurmt und gechipt nach positiver Vorkontrolle mit Schutzvertrag gegen Schutzgebühr in Höhe von € 400,00 vermittelt. Ein Snap 4DX Test (Herzwurm, Lyme-Borreliose, Ehrlichiose und Anaplasmose) wird durchgeführt und ist in der Schutzgebühr enthalten.
In Zwinger- oder Außenhaltung wird ATOS nicht abgegeben.
Videos:
https://www.youtube.com/watch?v=wphDltaAgn8
https://www.youtube.com/shorts/jNy26jvYNKU
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.