ID-Nummer494403
Tierheim NameStray Einsame Vierbeiner e.V.
RufnameSTRUPPI
RasseMischlingshund
Geschlecht/KastriertMännlich
Alter 10 Jahre
,
8 Monate
Farbegrau-weiß
im Tierheim seit26.05.2023
letzte Aktualisierung26.05.2023
AufenthaltsortPflegestelle
Geeignet für
Erfahrene
Größe
mittel
Temperament
freundlich
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen
*ca. 2014 – ca. 30 kg
braucht erfahrene, konsequente und liebevolle Menschen an seiner Seite, die ihm Führung und Sicherheit geben- nur in ruhiger Gegend mit Garten- wenn er Vertrauen gefasst hat,liebt Struppi Streicheleinheiten
21.01.2023: neue Fotos von Struppi, der in der Hundepension bei einer Trainerin immer noch auf ein neues Zuhause wartet.Struppi hat ein gutes Vertrauensverhältnis zu seiner Trainerin aufgebaut und befindet sich in einem guten körperlichen Zustand.Wir hoffen immer noch für Struppi, dass er die Chance auf ein Leben als Familienhund bei liebevollen Menschen findet, die große Erfahrung mit Hunden haben und Struppi durch liebevolle, aber konsequente Führung so viel Vertrauen geben, dass er sich sicher fühlen kann.
August 2018: schweren Herzens musste sich Struppis Pflegefamilie von ihm trennen.Struppi war durch den Umzug zu sehr überfordert und soll jetzt in einer Pension bei einer erfahrenen Hundetrainerin lernen, Vertrauen zu fassen, ruhiger zu werden und sich an ein Leben in Deutschland zu gewöhnen.
April 2017: Struppi durfte bei der Familie, die ihn im Urlaub am Strand gefunden hatte, als Pflegehund einziehen.Aber aller Anfang ist schwer und Struppi tut sich sehr schwer mit der Umstellung als ehemaliger Strandhund nun als Familienhund in einem Haus.Er ist schreckhaft und oft überfordert mit der neuen Umgebung um ihn herum.
Dezember 2016: der circa 2 jährige Struppi wurde so von Urlaubern am Strand gefunden, als er ihnen hungernd hinterher lief.
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.