Name: Lisa
Geboren: 10/2014
Rasse: Mischling
Größe: ca. 55 - 60 cm
Gewicht: ca. 30 kg
Kastriert: ja
Wesen: schüchtern, sanft, freundlich, ruhig, liebenswert, im Erstkontakt zurückhaltend und abwartend dann aber interessiert und zugewandt, sehr reinlich
Verträglich: mit Artgenossen nach Sympathie, kennt keine Katzen
Unsere sanfte und schüchterne Lisa wurde im zarten Alter von 10 Wochen in der Nähe des Tierheims gefunden. Ihr rechtes Ohr war abgeschnitten und ihr kleiner Körper übersät mit Zecken und Flöhen.
Trotz dieser durch Menschenhand verursachten Verletzung fasste Lisa schnell Vertrauen zu unseren Tierschützerinnen, die sie versorgten und liebevoll aufnahmen.
Die mittlerweile 8-jährige Hündin lebte in der Vergangenheit in verschiedenen Kenneln und Freiläufen. Sie sah viele ihrer Artgenossen in ein Zuhause reisen. Nun hoffen wir, dass auch Lisa bald das Glück hat, eine Familie und ein Körbchen ihr Eigen nennen zu dürfen.
Lisa ist bildhübsch und lässt die Herzen eines jeden Liebhabers von flauschigen Hunden höher schlagen. Leider hat ihr Fell über die Jahre etwas an Glanz verloren. Mit gutem Futter und ein paar Pflegeeinheiten mit der Bürste sollten ihre Haarpracht schnell wieder erstrahlen lassen.
Lisa ist in ihrer Hundegruppe der ruhende Pool und geht Streitigkeiten und Konflikten aus dem Weg. Lediglich ihr Futter möchte sie ungestört und alleine zu sich nehmen.
Für Lisa suchen wir ein hundeerfahrenes Zuhause in dem nicht mehr all zu viel Trubel herrscht sondern Menschen, die es lieben, durch Wälder und über Wiesen zu streifen, im Wald durchzuatmen, innezuhalten und den Moment zu genießen, auf sie warten.
Für ein hektisches und aufregendes Stadtleben wäre die sanftmütige Lady nicht geeignet. Ein schöner Garten würde ihr sicher ebenfalls sehr gut gefallen.
Wie die meisten Hunde aus einem Shelter ist Lisa nicht stubenrein und kennt auch nicht das Leben in einem Haus.
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.