wundervoll sanfte Pfoten
Name: Chara
Geboren: ca. 11/2017
Rasse: Mischling
Größe: ca. 55 cm
Kastriert: Ja
verträglich: mit Artgenossen, kennt keine Katzen
Wesen: lieb, freundlich, fröhlich, sozial, ruhig, sanft, aufgeschlossen, verschmust
Für Familien mit Kindern geeignet: ja, gerne ältere Kinder
Handicap: Hinterbein nach Bruch nicht ideal zusammengewachsen
Sonstiges: halbe Rute
Chara wurde als junge Streunerhündin Opfer einer Verkehrsunfalls. Ihr gebrochenes Hinterbein wurde zwar versorgt, ist jedoch nicht optimal zusammengewachsen, so dass sie es gelegentlich schont. Schmerzen oder sonstige Beeinträchtigungen hat die hübsche und sanfte Hündin jedoch nicht. Chara zeigt sich mit Artgenossen sehr sozial und lebt mit einem Rüden zusammen im Kennel. Im täglichen Freilauf sind weitere Hündinnen und Rüden zugegen. Katzen kennt sie nicht, aufgrund ihres ruhigen und überaus freundlichen Charakters denken wir aber, dass auch gerne Samtpfoten in ihrem neuen Zuhause leben dürfen. Ein Katzentest kann bei Bedarf gerne gemacht werden.
Chara ist eine Menschenfreundin und saugt die tägliche Fürsorge und Streicheleinheiten förmlich auf. Leider kommen diese im tristen Shelteralltag viel zu kurz, ebenso wie die Spaziergänge.
Die süße Nase in den Wind halten oder Grashalme ausgiebig beschnuppern - wie gerne würde Chara dies täglich erleben. Die sechsjährige Hündin mit den mandelförmigen Augen geht bereits manierlich an der Leine und orientiert sich sehr gerne am Menschen.
Gesucht wird ein eher ruhigeres Zuhause bei Menschen, die ihr vor allem in den ersten Wochen geduldig und liebevoll das Leben außerhalb eines Shelters zeigen. Chara möchte gefallen und öffnet schnell ihr sanftes Herz. Ein hektisches oder städtisches Umfeld wäre jedoch so gar nichts für ihre zarte Seele.
Chara ist die Gefährtin auf vier Pfoten die du / ihr sucht? Dann freuen wir uns, wenn du dich bei uns meldest!
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.