ID-Nummer493023
Tierheim NameStray Einsame Vierbeiner e.V.
RufnameMERLIN
RasseMischlingshund
Geschlecht/KastriertMännlich, Kastriert
Alter 4 Jahre
,
4 Monate
Farbeweiß-schwarz
im Tierheim seit17.05.2023
letzte Aktualisierung16.04.2025
AufenthaltsortAusland
Kinderlieb
ja
Geeignet für
Anfänger
Größe
mittel
Temperament
unkompliziert
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen, Katzen
58 cm SH/ 26 kg
Merlins Geschichte in Kürze:
Merlin wurde (wahrscheinlich mit Joleen) in einer Gegend mit vielen Tavernen ausgesetzt. Er war immer sehr freundlich zu Menschen und folgte Joleen überall hin. Eines Nachts sahen Tierschützer die beiden, als sie Schutz vor Regen und Kälte suchten und beschlossen zu helfen. Die beiden kamen zu Furry Tales..
16.10.2024: Unser liebenswertes Bärchen Merlin wartet immer noch auf seine Menschen. Er ist so menschenbezogen und würde sich über ein eigenes Körbchen freuen. Merlin ist sehr sozial mit Hunden und natürlich mit Menschen! Wer verliebt sich in den Kuschelbär?
28.04.2024: Der schöne Merlin wartet immer noch im Shelter, dabei genießt er die Nähe zum Menschen so sehr. Wen verzaubert der schöne Merlin?
21.03.2023: Merlin versteht sich gut mit anderen Hunden und ist extrem sozial mit Menschen. Er ist ein verspielter Hund, immer fröhlich und auf der Suche nach menschlicher Aufmerksamkeit. Er wäre ein idealer Hund für Menschen, die vorher keinen Hund hatten oder sogar für Familien mit Kindern…
Wenn Sie sich für Merlin interessieren, wenden Sie sich gerne an unsere Ansprechpartnerin, die Ihnen noch viel mehr über den hübschen Rüden erzählen kann, oder füllen Sie direkt den Selbstauskunftsbogen auf unserer Homepage aus. Auch ein aktueller Katzentest kann auf Wunsch gerne durchgeführt werden.
Ansprechpartnerin Sabrina Böker
Email: s.boeker@stray-ev.de
Merlins Beitrag auf unserer Homepage:
https://stray-einsame-vierbeiner.de/rueden-hunde/merlin-ist-ein-idealer-anfaengerhund/
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.