A20/Sherlock
April 2023:
Sherlock sieht für sein Alter gut aus und hat tolles gesundes Fell. Körperkontakt mit Menschen meidet er leider nach wie vor. Er wirkt dennoch menschenbezogen, hält nur gern einen sicheren Abstand und beobachtet von dort aus das Geschehen. Aufgrund seiner Schüchternheit und Angst suchen wir für Sherlock ein angsthundeerfahrenes, ruhiges Zuhause.
Update November 2020:
Verstecken oder Flüchten ist nicht Sherlocks Art. Er schaut sich mit ausreichend Sicherheitsabstand an, was die Menschen in seinem Zwinger tun. Leider konnte Sherlock bisher nicht davon überzeugt werden Kontakt aufzunehmen.
Geschätzt 2009 geboren gehört auch Sherlock zu den Senioren, die wir im Januar 2020 aus dem public Shelter Barlad übernehmen konnten. Er ist ca. 50 cm groß.
Sherlock weiß noch nicht recht, wie ihm geschieht und läuft weg, wenn man ihn anfassen möchte. Ansonsten ist er immer Teil der Gruppe im Zwinger, kommt neugierig raus und beobachtet interessiert das Geschehen um ihn herum.
Das große Interesse an seiner Umwelt schafft gute Voraussetzungen. Dennoch sollten Interessenten für Sherlock erfahren im Umgang mit ängstlichen Hunden sein. Souveräne Artgenossen könnten ihm sicher gut helfen, das Vertrauen in uns Menschen zu gewinnen und das Haushunde Einmaleins zu lernen! Wir wünschen uns für Sherlock zeitnah ein Zuhause.
Wenn Sie Interesse an Sherlock haben, dann schreiben Sie doch bitte eine Nachricht an den Verein Friends4RomanianPaws e.V oder füllen den Interessentenbogen aus unter
https://www.friends4romanianpaws.de/interessentenbogen/
Unsere Hunde reisen legal mit Traces. Als Traces bezeichnet man das Datenbanksystem, mit dem der gesamte Tierverkehr innerhalb der EU überwacht wird. Die Hunde reisen geimpft, gechipt und entwurmt aus und besitzen einen EU-Pass. Des Weiteren wird vor der Ausreise ein Bluttest auf Mittelmeerkrankheiten durchgeführt.
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.