ID-Nummer489294
Tierheim NameTierschutzverein Franz von Assisi e.V.
RufnameWINNIE
RasseMischlingshund
Geschlecht/KastriertMännlich, Kastriert
Alter 6 Jahre
,
11 Monate
Farbebraun
im Tierheim seit24.04.2023
letzte Aktualisierung04.05.2024
AufenthaltsortAusland
Geeignet für
Erfahrene
Größe
mittel
Temperament
lebhaft
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen
Zuhause gesucht
Name: Winnie
Rasse: Mischling
Geschlecht: männlich
Alter: geb. 06/2018
Größe: ca.50 cm, 20kg
Kastriert: ja
Geimpft: ja
Kennzeichnung: Chip
Verträglich: Rüden und Hündinnen
Unverträglich: nicht bekannt
Beschreibung
Winnie ist ein energiegeladener Rüde, der aus dem städtischen Tierheim freigekauft und damit vorm sicheren Tod gerettet wurde. Inzwischen haben alle seine Hundefreunde die Pension verlassen dürfen, nur Winnie blieb einsam zurück. Das ist umso bedauerlicher, da der quicklebendige „Clown“ Winnie die Nähe der Menschen sucht. Er ist freundlich und aufgeschlossen, auch gegenüber Fremden, von denen er sich gerne an die Leine nehmen und streicheln lässt. Wer ihm Beschäftigung und Auslauf verschafft, wird in diesem quirligen Wesen einen glücklichen, sehr anhänglichen Freund und Begleiter finden.
Mit sympathischen Hündinnen ließe sich Winnie auf eine häusliche Gemeinschaft ein, mit Rüden eher nicht. Dennoch ist er außerhalb seines Territoriums auch mit anderen Rüden verträglich. Bei Leinen-Begegnungen, also auf etwas Distanz, wird es in der Regel keine Probleme geben.
Wir hoffen für Winnie Menschen zu finden, die sich seines Bewegungsdrangs mit Freude annehmen, ihm den Weg in ein lebenswertes Hundedasein ebnen und so seine Zwinger-Einsamkeit beenden.
Kontakt: Frau Schnell
Tel: 01520 1374894
Email: anfrage@tierschutzverein-franzvonassisi.de
Abgabe nur nach positiver Vorkontrolle und mit Schutzvertrag
Dieses Tier befindet sich noch im Ausland und sucht einen Endplatz.
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.