Scooby Doo ist ein 4 jähriger, kastrierter Deutscher Schäferhund / Deutsche Dogge (?) Mischlingsrüde (*01.01.2020)
Scooby Doo wurde, zusammen mit weiteren Artgenossen, aus den unzumutbaren Zuständen einer Siedlung gerettet und in den sicheren Shelter unserer Tierschützer gebracht.
Als Scooby Doo in den Shelter kam, hatte er tiefe Verletzungen an den Pfoten und im Gesicht. Er wurde wohl von einem anderen Hund angegriffen und verletzt. Diese Wunden sind mittlerweile aber schon vollständig verheilt. Zudem arbeiteten unsere Tierschützer mit ihm an seiner Sozialisierung, so dass er nun endlich für eine Familie bereit ist.
Unsere Tierschützer üben bereits mit ihm die Leinenführigkeit, allerdings sollte diese Arbeit in der neuen Familie fortgeführt werden.
Scooby Doo zeigt sich im Shelter als ein sehr freundlicher und gehorsamer Bursche. Er liebt es sich zu bewegen. Aus diesem Grund suchen wir für diesen aktiven, jungen Mann eine Familie, die mindestens genauso gerne aktiv ist wie er selbst.
Katzen sollten sich allerdings keine in seinem zukünftigen Zuhause befinden, denn sobald sie vor ihm davon laufen jagt er diesen hinterher. Wie er sich dann den Katzen gegenüber verhält, können wir nicht sagen, da diese bisher immer schneller waren und wir es auch auf einen Test nicht ankommen lassen wollten.
Bei Artgenossen entscheidet die Sympathie, jedoch bevorzugt er wohl eher kleinere und ruhigere Hunde, die ihn nicht allzu sehr stören. Aber am Allerliebsten würde er sich wohl über ein Leben als Einzelhund freuen, denn so könnte er all die Liebe und Aufmerksamkeit ungeteilt für sich genießen.
Möchten Sie Scooby Doo ein liebevolles Zuhause schenken?
Weitere Informationen und unseren unverbindlichen Adoptionsantrag finden sie unter:
https://www.hundepfoten-saarpfalz.de/detail.html?id=926
Achtung bitte beachten:
Dieser Hund befindet sich derzeit noch in der Slowakei!
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.