ID-Nummer487937
Tierheim NameTierschutzverein Franz von Assisi e.V.
RufnameBERTO
RasseMischlingshund
Geschlecht/KastriertMännlich, Kastriert
Alter 6 Jahre
,
11 Monate
Farbebraun-schwarz
im Tierheim seit16.04.2023
letzte Aktualisierung29.08.2024
AufenthaltsortAusland
Geeignet für
Erfahrene
Größe
groß
Temperament
schüchtern
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen
Endstelle gesucht
Steckbrief:
Name: Berto
Rasse: Mischling
Geschlecht: männlich
Geboren: Ende 2018
Größe: ca. 55 cm
Gewicht: ca. 27 kg
Kastriert: ja
Geimpft: ja
Kennzeichnung: Chip
Verträglich: Rüden und Hündinnen
Unverträglich: nicht bekannt
Stubenrein: nein
Beschreibung:
Berto ist ein lieber, aufgeschlossener und zurückhaltender Rüde. Er ist, seit er ein Welpe ist, in der Pension. Alle seine Geschwister wurden schon vermittelt. Somit ist er nun der letzte, der gern die Welt erkunden möchte. Leider hat er in seinem bisherigen Leben noch nicht viel kennenlernen dürfen als den langweiligen Alltag in der Pension. Ihm fehlt die Abwechslung. Deshalb braucht er dringend ein schönes Zuhause.
Berto versteht sich gut mit anderen Hunden. Er ist nicht ängstlich Menschen gegenüber.
Altersbedingt hat er noch genug Energie, um viele neue Abenteuer und andere tolle Dinge zu erleben. Sein neues Zuhause sollte am Anfang etwas Geduld mitbringen, damit er sich an alles gewöhnen kann. Wenn dies erfolgt ist, wird Berto ein ganz tolles Familienmitglied sein.
Den Spaß an der Hundeerziehung sollte seine neue Familie ebenfalls mitbringen, da er noch vieles lernen und nachholen muss.
Berto ist der ideale Begleiter für Menschen, die Unternehmungslust und Kuscheleinheiten mit einem Vierbeiner genießen möchten.
Kontakt für Fragen
Kontakt: Frau Schnell
Tel. 01520 1374894
Email: anfrage@tierschutzverein-franzvonassisi.de
Abgabe nur nach positiver Vorkontrolle und mit Schutzvertrag.
Info:
Dieses Tier befindet sich noch im Ausland und sucht einen Endplatz.
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.