Der wunderschöne beige Aiko mit der tollen Wuschel-Rute, möchte endlich sein Zuhause für immer finden. Er durfte bereits im März 2021 in seine damalige Familie ziehen, die er aber leider aus persönlichen Gründen wieder verlassen musste. Seitdem lebt Aiko in einer Pension in Mengkofen und wartet auf sein Glück…
Aiko ist zu Hause ein entspannter Schmusebär und er kooperiert unfassbar gerne mit seinen Menschen. Er lernt schnell und hat sehr viel Spaß am Training. Aiko wäre der ideale Begleiter für Agility oder Mantrailing oder andere Hundesportarten. Er neigt manchmal dazu, von Reizen etwas überfordert zu sein. Daher wünschen wir uns ein ländliches, eher ruhiges Zuhause mit souveränen Menschen, die bereits Erfahrungen mit Hunden sammeln konnten. Mit ruhiger und einfühlsamer Anleitung kann man Aiko durch alle Situationen führen und er nimmt es dankbar an. Der sensible Bub sehnt sich förmlich danach, von seinem Menschen geleitet zu werden und möchte ihm einfach nur gefallen. Streicheleinheiten liebt er und kann diese nicht genug bekommen. Aiko ist etwa 5,5 Jahre alt und hat mit ca. 50 cm Schulterhöhe eine schöne mittlere Größe.
In der Pension, wo er jetzt ist, hat er schon viel gelernt und zeigt sich lernwillig und bereit für sein neues Leben. Er ist bei Gruppentrainings dabei, hat regelmäßig Kontakt mit anderen Hunden und zeigt sich als toller, lernwilliger Hund. Ursprüngliche kommt er aus dem Shelter in Baia Mare in Rumänien. Was Aiko in seinem bisherigen Leben erleben musste, bleibt uns ein Rätsel. Vermutlich wuchs er völlig reizarm im Zwinger oder an der Kette auf.
Aiko zieht kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht in sein neues Zuhause. Er bringt seinen EU-Heimtierausweis mit und kann nach positiver Vorkontrolle und gegen eine verminderte Schutzgebühr von 325 Euro in seine Familie ziehen.
Hast du dich in den bezaubernden Kerl verliebt und gibst ihm die Chance auf ein Zuhause und Menschen, die ihn lieben?
https://youtu.be/XP6A7SmKWCE
https://youtu.be/kyAkZpJrYPU
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.