ID-Nummer483561
Tierheim Namekettenlos e.V.
RufnameMILO
RasseHovawart-Mix
Geschlecht/KastriertMännlich, Kastriert
Alter 3 Jahre
,
5 Monate
Farbeschwarz-beige
im Tierheim seit01.10.2022
letzte Aktualisierung28.08.2024
AufenthaltsortAusland
Geeignet für
Erfahrene
Größe
mittel
Temperament
freundlich
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen
Milo hat die ersten knapp 1,5 Jahre seines Lebens an der kurzen Kette gelebt. Er lebte gemeinsam mit unserer Nicky in der Nachbarschaft. Wir konnten dort in der Vergangenheit bereits einen Hund von der Kette befreien. Nach mehreren Gesprächen hat sich der Halter bereit erklärt, uns seine zwei Kettenhunde zu geben. Nun darf er frei, ohne Kette, in unserem kleinen Tierheim leben.
Er genießt das Leben ohne Einschränkung einer 1,5m langen Kette sehr. Milo konnte in der wichtigen Phase seines Lebens nichts kennenlernen, somit hat er einiges aufzuholen. Im Moment verhält er sich noch ziemlich vorsichtig gegenüber Menschen, was natürlich total verständlich ist, er läuft aber nicht panisch davon, sondern braucht einfach ein bisschen Zeit, sich zu nähern.
Wir wünschen uns für Milo Menschen, welche ihm geduldig zur Seite stehen, ihm Sicherheit geben und ihm sachte und mit Fingerspitzengefühl die große, weite Welt zeigen. Wir glauben, dass ihn ein souveräner Zweithund stärken und Sicherheit geben würde, natürlich ist dies kein Muss. Milo scheint ein ganz toller Kerl zu sein, der nach einer angemessenen Eingewöhnung bestimmt ein großartiger Wegbegleiter wird. Für Milo wäre es bestimmt leichter, wenn es in seinem neuen Zuhause weniger turbulent zugeht, damit er in Ruhe ankommen kann. Milo ist noch jung und aufmerksam, mit den richtigen Menschen an seiner Seite, wird er sein neues Leben geschwind zu schätzen wissen.
Milo hat einen Chip, einen EU-Ausweis, ist kastriert, hat einen Bluttest und wird regelmäßig prophylaktisch gegen Parasiten behandelt.
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.