ID-Nummer483559
Tierheim Namekettenlos e.V.
RufnameGINNY
RasseLabrador-Mix
Geschlecht/KastriertWeiblich, Kastriert
Alter 2 Jahre
,
7 Monate
Farbeschwarz
im Tierheim seit01.10.2022
letzte Aktualisierung20.03.2023
AufenthaltsortAusland
Kinderlieb
ja
Geeignet für
Alle
Größe
mittel
Temperament
freundlich
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen
Ginny ist eine bezaubernde junge Hündin. Die schwarze Schönheit ist am Anfang sehr schüchtern, aber sehr liebenswert. Gibt man ihr etwas Zeit einen kennenzulernen, so zeigt sie sich sehr freundlich. Wir suchen für sie Menschen, welche ihr mit einer klaren Struktur und Feingefühl Sicherheit bieten und ihr Zeit lassen, ganz unerfahren sollten die neuen Halter nicht sein. Ein souveräner 2. Hund wäre für sie bestimmt eine Erleichterung, natürlich kein Muss. Ansonsten ist sie wie jeder andere junge Hund: Spielen, Fressen, Schlafen stehen ganz oben auf dem Tagesprogramm. Ruhezeiten sind für Hunde sehr wichtig.
Sie müssen die ganzen Eindrücke und Erlebnisse verarbeiten und dazu benötigen sie Ruhe und Schlaf. Lernt ein Hund von Anfang an, dass es Ruhezeiten gibt, so wird er auch im weiteren Leben entspannt und gelassen durch die Welt gehen. Auch Spielregeln schaffen Klarheit und geben dem Hund Sicherheit.
Ginny möchte die ganze Welt entdecken und auch noch viele tolle Dinge lernen. Da sie momentan im Zwinger lebt, hat sie noch nicht viel kennengelernt. Der Besuch in einer Hundeschule wäre für sie bestimmt spannend, denn das Hunde-Einmaleins lernt sich nicht von alleine.
Hat sie sich erstmals eingelebt und Vertrauen gefasst, so ist sie stets für gemeinsame Spaziergänge, Kuscheleinheiten und Spielchen zu begeistern.
Da wir weder die Mutter noch den Vater kennen, können wir nur vermuten, wie groß sie wird. Stand Oktober '22 hatte sie um die 45 cm Schulterhöhe und wog etwa 12 kg. Wir denken, dass sie nicht viel höher wird, eventuell kommen noch ein paar Kilos dazu.
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.