Name: Bono
Geschlecht: männlich
Rasse: Podenco
geb: 12.2020
Göße: ca. 40cm
Gewicht: 10 kg
Kastriert: ja
andere Hunde: ja
Katzen: ja
Kinder: ja
Handicap: nein
MMT: vor Ausreise
Aktueller Aufenthaltsort: Spanien
Bono
Nur eine Woche, nachdem Bono im Dezember im Tierheim angekommen war, wurde das Tierheim wegen starken Regens evakuiert und das Tierheim überflutet.
Bono hatte das große Glück, in eine tolle Pflegefamilie zu kommen. Seine Pflegefamilie erzählt uns:
Bono ist ein sehr guter Hund. Er ist anhänglich und versteht sich toll mit Kindern. Ich habe viele Nichten und Neffen und er erlaubt jedem, ihn zu streicheln. Er versteht sich auch super mit meiner Hündin und 2 Katzen! Allein zu Hause…mmm… Ich habe ihn einmal mit meinem Hund zurückgelassen und als wir zurückkamen, hatte er das ganze Essen vom Tisch gegessen! Er liebt es auf dem Sofa zu schlafen!
Er weiß, dass er sein Geschäft draußen erledigen muss. Er ist perfekt im Auto, er schaut die ganze Zeit aus dem Fenster. Er fühlt sich im Haus sehr wohl. Er ist sehr gehorsam und achtet auf dich, wenn du ihm sagst, er soll in sein Bett gehen, geht er sofort.
Bei Bono ist mit einem ausgeprägten Jagdtrieb zu rechnen.
Die Verantwortung für einen Tierschutzhund ist immer eine besondere Herausforderung. Die Hunde bringen einen Rucksack mit vergangenen Erlebnissen oder ungelernten Situationen mit und brauchen Zeit sich an ihr neues Leben zu gewöhnen.
Möchten Sie die Herausforderung annehmen und dem kleinen Rüden ein Zuhause schenken?
Unsere Hunde werden nach Übersendung eines Fragebogens und einer positiven Vorkontrolle mit einem Schutzvertrag sowie gegen die Entrichtung einer Schutzgebühr vermittelt.
Die Hunde des SALVA Hundehilfe e. V. sind geimpft (grundimmunisiert) und entwurmt und werden vor Ausreise, wenn nicht zu jung, auf Mittelmeerkrankheiten getestet.
Kontakt
Ansprechpartner: Maxi Phielipp
Mail: maxi.phielipp@salva-hundehilfe.de
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.