ID-Nummer481908
Tierheim NameGriechische Pfötchen suchen ein Zuhause e.V.
RufnameNITA
RasseMischlingshund
Geschlecht/KastriertWeiblich
Alter 4 Jahre
,
11 Monate
Farbecreme-schwarzbraun
im Tierheim seit09.03.2023
letzte Aktualisierung09.03.2023
AufenthaltsortAusland
Geeignet für
Alle
Größe
groß
Temperament
freundlich
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen
Nita wartet in Griechenland
Nita, Miro, Zelda und drei weitere Hunde kamen zusammen ins Tierheim. Sie lebten vorher bei einem „Hunde-Sammler“, der seine Tiere nicht ordentlich versorgen konnte. Dann irgendwann konnten die Hunde von dort in Sicherheit gebracht werden und kamen in die Obhut von Tierheimleiterin Vasso Hatzimanoli.
Nita lebt nun in einem Gehege zusammen mit Zelda. Beide Hundedamen sind zurückhaltend. Doch vor allem Nita war doch mit Vorsicht und etwas Abstand interessiert an dem was wir in ihrem Gehege machten und welche Leckerlies wir für sie mitbrachten.
Nita ist eine junge Hündin, die Anfang 2020 geboren wurde. Sie hat noch ihr ganzes Leben vor sich und möchte endlich auch zu den glücklichen Hunden gehören. Für Nita suchen wir eine verantwortungsbewusste Familie mit einem eher ruhigen Umfeld – Menschen, die Geduld haben und sich daran erfreuen, wenn ihr neues vierbeiniges Familienmitglied Schritt für Schritt lernt, immer mehr vertraut und das neue Leben von Tag zu Tag mehr annehmen kann. Ein vorhandener souveräner Hund würde Nita das Einleben bestimmt sehr erleichtern.
Nita wurde etwa im Januar 2020 geboren und hat eine Schulterhöhe von ca. 56 cm. Sie ist gechippt und geimpft. Wenn sie ihre große Reise zu ihrer neuen Familie antreten kann, wird sie auch kastriert sein.
Möchten Sie Nita glücklich machen und ihr ein Für-Immer-Zuhause schenken? Dann melden Sie sich gerne bei Regina Outzen:
Tel.: 09190 – 994 32 72, Mobil: 0157 – 35141012,
Mail: regina.outzen@griechische-pfoetchen.de
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.