ID-Nummer481828
Tierheim NameTierschutz Pur e.V.
RufnameBEPO
RasseMischlingshund
Geschlecht/KastriertMännlich, Kastriert
Alter 4 Jahre
,
5 Monate
Farbehellbraun
im Tierheim seit01.01.2023
letzte Aktualisierung26.11.2023
AufenthaltsortAusland
Größe
mittel
Temperament
schüchtern
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen
Update ( November 2023 ):
Bepo lebt nun schon einige Zeit im Tierheim und entwickelt sich wirklich gut. Zu Beginn war er noch sehr zurückhalten, fast ängstlich. Mittlerweile freut er sich, wenn die Freiwilligen ins Tierheim und kommt angelaufen. Er verteilt Küsschen an die, die er kennt und zu denen er Vertrauen gefasst hat. Versucht man ihn weiter zu berühren, weicht er aber meist noch zurück. Das ist ihm manchmal noch etwas zu viel, wobei es sicher nur eine Frage der Zeit ist, bis sich Bepo auch hier einlassen und Streicheleinheiten genießen kann. Sicher würde ihm auch hier die Sicherheit eines eigenen Zuhauses gut tun. Die Welt außerhalb des Tierheims ist Bepo noch etwas unheimlich, deshalb zieht er zu Beginn des Gassigehens an der Leine, das legt sich aber nach einer Weile und er läuft gut mit.
Zu Beginn:
Bepo steht die ganze Welt noch offen. Mit seinen knapp 3 Jahren hat er schon einiges durchmachen müssen. So wurde er von einem Freiwilligen Nähe Valencia gefunden und ins Tierheim gebracht. Am Anfang war er extrem schüchtern und ist fast unsichtbar im Rudel mitgelaufen. Es war schwer für ihn Vertrauen aufzubauen.
Mittlerweile hat er sich an das Leben im Tierheim und auch an die Pfleger und Freiwilligen gewöhnt. Er ist bei Weitem nicht mehr so scheu und zurückhaltend, hat sich gut in das Rudel integriert und begonnen Zeit mit den anderen Hunden und den Freiwilligen zu verbringen.
Die besten Voraussetzungen also in seinem neuen und hoffentlich „Für-Immer-Zuhause“ auf Entdeckungstour zu gehen und viele neuen Dinge auszuprobieren.
Beto hat eine Schulterhöhe von ca. 39 cm
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.