ID-Nummer481067
Tierheim NameInitiative für Strassentiere e.V.
RufnameJENNA
RasseSiberian Husky
Geschlecht/KastriertWeiblich, Kastriert
Alter 5 Jahre
,
9 Monate
Farbebraun-weiß
im Tierheim seit05.03.2023
letzte Aktualisierung24.07.2024
AufenthaltsortAusland
Kinderlieb
ja
Geeignet für
Alle
Größe
mittel
Temperament
schmusebedürftig
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen
Name: Jenna
Geschlecht: weiblich
Geboren: ca. 2019
Grösse: mittel
kastriert: ja
Ort: Copaceni / Rumänien
Mit tiefen Wunden und einer viel zu engen Kette um den Hals wurde Jenna von Gabi, unserem Schutzengel auf vier Pfoten, von den harten Straßen gerettet. Wir können nur vermuten, was sie durchgemacht hat, aber wir wissen eins ganz sicher: Jenna ist ein wahres Juwel, innerlich und äußerlich strahlend schön.
Diese charmante Husky-Dame sucht nicht nur ein Zuhause, sondern auch ein Stückchen Himmel auf Erden. Jenna liebt die Nähe zu Menschen, sie sehnt sich nach Streicheleinheiten und einem warmen Platz zum Kuscheln. Aber sie ist auch voller Energie und Lebensfreude, bereit, durch Parks zu toben und die Welt zu erkunden. Mit ihrem flauschigen Fell und den strahlenden Augen wird Jenna nicht nur Ihr Herz erobern, sondern auch Ihre Tage mit Freude und Lachen füllen.
Für Jenna suchen wir eine Familie, die Zeit, Geduld und Liebe zu verschenken hat. Sie hat so viel verpasst und sehnt sich nach einem Zuhause, in dem sie endlich ankommen kann. Ob Sie lange Spaziergänge lieben, gerne Zeit im Freien verbringen oder einfach nur jemanden zum Kuscheln brauchen - Jenna ist der richtige Hund für all diese Dinge!
Unsere tapfere Jenna wird nicht nur grundimmunisiert mit Impfungen, gechipt, entwurmt und entfloht vermittelt, sondern sie bringt auch ihren eigenen EU Heimtierausweis mit. Alles, was sie jetzt braucht, sind Sie – ein warmes Herz und ein liebevolles Zuhause, das ihr die Welt von ihrer schönsten Seite zeigt.
Schutzgebühr: 400,00 €
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.