Name: Lotte
Geschlecht: weiblich
Geboren: ca. 10/2020
Grösse: 54 cm Schulterhöhe / 24 kg
kastriert: ja
Ort: 65529 Waldems-Esch
Lotte ist eine Hündin mit Charakter – eine liebevolle, verschmuste Begleiterin, die Nichts mehr genießt, als in der Nähe ihres Menschen zu sein. Ihre Augen suchen den Kontakt, sie liebt es, gestreichelt zu werden, und möchte eine enge Bindung zu ihrem Menschen aufbauen. Doch Lotte ist auch eine starke Persönlichkeit, die genau weiß, was sie will – und was nicht.
Andere Hunde? Nun, Lotte ist da eher wählerisch. Begegnungen mit fremden Artgenossen sollten langsam erfolgen, sonst kann es auch mal krachen, hat sie aber erst einmal Freundschaft geschlossen hat, entspannt sich die Lage. Sie braucht nicht zwingend Hundekontakte, sondern viel lieber einen Menschen, der ihr Sicherheit gibt. In ihrem neuen Zuhause wäre sie am liebsten Einzelhund, aber mit Zeit und Geduld kann sie sich auch an einen bereits vorhandenen Hund gewöhnen. Katzen hingegen lieber nicht!
Lotte bringt eine gewisse Portion Wachsamkeit mit: Ihr Körbchen, ihr Futter, ihr Mensch – all das bedeutet ihr viel, und sie verteidigt es entsprechend. Wer ihr Herz gewinnen möchte, sollte konsequent sein und ihr klare Regeln geben, denn wenn niemand die Führung übernimmt, dann tut sie es selbst.
An der Leine hat sie noch ihren eigenen Kopf, aber mit Geduld, Training und vielleicht einem kleinen Stück Wurst als Bestechung wird sie schnell lernen. Ein Besuch in der Hundeschule wäre auf jeden Fall ratsam, denn mit der richtigen Erziehung wird Lotte zu einer wunderbaren Begleiterin.
Für Lotte suchen wir hundeerfahrene Menschen, die bereit sind, sich auf sie einzulassen – Menschen mit Geduld, Herz und einer klaren Führung. Sie ist kein Hund für Anfänger, aber für die richtigen Menschen wird sie eine treue Freundin fürs Leben.
Lotte wird kastriert, geimpft, gechipt, entwurmt, negativ auf Mittelmeerkrankheiten getestet und mit EU-Heimtierausweis vermittelt.
Schutzgebühr: 400,00 €
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.