Unsere Mesina (geb. ca. Juli 2022) ist noch ein kleines Hasenfüßchen! Wenn sie die Möglichkeit hat, versteckt sie sich lieber noch hinter ihrer Schwester. Das ist auch nicht verwunderlich, hat sie doch in ihren ersten Lebensmonaten noch nichts wirklich kennenlernen können.
Mesina wurde am 10. Oktober 2022 zusammen mit ihrer Schwester Molina im Tierheim in Dobrich abgegeben. Wo sie geboren wurden und wie sie ihre ersten Lebenswochen verbracht haben, wissen wir leider nicht. Die beiden wurden mit Viola und Lacey in einem kleineren Auslauf untergebracht und sind alle zusammen aufgewachsen. Wir können also mit Fug und Recht behaupten, dass sie sehr gut mit ihren Artgenossen auskommen.
Wie oben schon erwähnt, ist Mesina uns Menschen gegenüber noch sehr zurückhaltend. Sie lässt sich zwar von Nikolai, den sie kennt, streicheln, aber so richtig entspannt ist sie dabei noch nicht. Wir wünschen uns Menschen mit Einfühlungsvermögen und Geduld für Mesina, denn möglicherweise wird sie ein wenig Zeit benötigen, um Vertrauen aufzubauen und Sicherheit zu gewinnen.
Man darf nicht unterschätzen, dass die Hunde, wenn sie das Tierheim verlassen und in ein Zuhause kommen, erst einmal alles verloren haben: ihre sichere Umgebung, ihre Hundefreunde, die Menschen, von denen sie immer gefüttert wurden. Alles ist neu und vieles erst einmal unheimlich. Anfangs dürfen erst einmal überhaupt keine Erwartungen an den Hund gestellt werden. Sie werden sehen, Mesina wird nach einer Weile auftauen und von alleine kommen, manche Hunde brauchen dafür etwas länger und andere etwas kürzer.
In einem großen Tierheim wie dem in Dobrich bleibt den Pflegern leider sehr wenig bis gar keine Zeit für jeden einzelnen Hund, was natürlich für die Entwicklung von jungen Hunden nicht förderlich ist. Umso dringender sollte Mesina das Tierheim verlassen, damit sie in ihrem Zuhause viel Kontakt mit ihrer Familie hat und Schritt für Schritt an alles Neue herangeführt werden kann.
Unsere niedliche Mesina ist gechipt, geimpft und wird vor ihrer Ausreise noch kastriert.
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.