Was ist nur passiert? Die ca. 50 cm große ZARA versteht die Welt nicht mehr. Sie wurde einfach abgeschoben und ist nicht mehr gewollt. Was hat sie nur getan, dass man sie einfach erbarmungslos entsorgt? Enttäuscht blickt die hübsche Mischlings-Schäferhündin in die Kamera. Tagtäglich passiert dies mit unzähligen Vierbeinern in der Slowakei wenn sie für die Menschen überflüssig geworden sind.
Wir möchten die liebenswerte ZARA unbedingt nach Deutschland holen und für sie ein gemütliches Körbchen bei ihren Menschen suchen.
ZARA im besten Hundealter liebt die Menschen, möchte immer in deren Nähe sein und ist ganz anhänglich. Wir wünschen uns sehr, dass ZARA bald ihre eigene Familie findet und mit ganz viel Liebe und Geborgenheit leben darf.
Wir gehen davon aus, dass sie das nicht kennt. Aber mit etwas Geduld und Ruhe wird ZARA sicherlich bald in ihrem neuen Zuhause aufblühen. Als eine Hündin im besten Alter ist sie temperamentvoll, bewegungsfreudig und lernwillig. Sicher hätte sie in einer mit positiver Verstärkung arbeitenden Hundeschule Spaß und Freude.
Wer möchte ZARA die schönen Seiten eines Hundelebens zeigen, sie durch die Welt begleiten und viele Schmusestunden mit ihr genießen? Ihre Vermittlerin Iris Lücke freut sich auf Ihre Anfrage unter 0163 376 94 98 oder per Mail an i.luecke@casa-animale.de
Bewerben können Sie sich auch direkt über unsere Selbstauskunft, die hier zu finden ist: https://casa-animale.de/vermittlung/selbstauskunft/ (Link bitte kopieren).
ZARA wird kastriert, geimpft, entwurmt und gechipt mit einem EU-Heimtierpass nach positiver Vorkontrolle gegen Schutzgebühr in Höhe von € 400,00 vermittelt. Ein Snap 4DX Test (Herzwurm, Lyme-Borreliose, Ehrlichiose und Anaplasmose) wird durchgeführt und ist in der Schutzgebühr enthalten.
In Zwinger- oder Außenhaltung wird ZARA nicht abgegeben.
Videos:
https://www.youtube.com/shorts/3ZmjCRGuqRw
https://www.youtube.com/shorts/nvC_CbFj6qE
https://www.youtube.com/watch?v=2DIpwRdqGwE?feature=share
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.