ID-Nummer478969
Tierheim NameGriechische Pfötchen suchen ein Zuhause e.V.
RufnameTARTA
RasseMischlingshund
Geschlecht/KastriertWeiblich
Alter 4 Jahre
,
6 Monate
Farbeweiß-schwarz
im Tierheim seit21.02.2023
letzte Aktualisierung01.10.2023
AufenthaltsortPflegestelle
Geeignet für
Alle
Größe
groß
Temperament
freundlich
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen
Tarta wartet in Deutschland
Die wunderbare Tarta, ca. Mitte 2020 geboren, haben wir nun schon einige Male im Tierheim besucht. Leider hat sie noch immer kein Zuhause gefunden was sich hoffentlich ganz bald ändert. Sie teilt sich ihr Gehege mit dem schüchternen Jovan und freute sich so sehr, dass wir ihr etwas Zeit widmeten. Die menschenbezogene Tarta kam sofort um Kontakt aufzunehmen. Besonders berührend war es, als sie Petra ihre Pfote in die Hand legte und sich genüsslich streicheln ließ. Welch ein Vertrauen Tarta gleich hatte. Tarta ist eine junge Hündin, für die wir uns eine Familie wünschen, die sportlich ist und viel mit ihr unternimmt. Gleichzeitig müssen auch Zeit und Geduld vorhanden sein damit Tarta alles im neuen Leben in ihrem Tempo kennenlernen kann. Ein Haus mit eingezäuntem Garten wäre toll; ein Zuhause wo man zu Fuß schnell im Grünen ist oder mit dem Auto in wenigen Minuten dort sein kann. Gegen einen schon vorhandenen Rüden hätte sie sicher nichts einzuwenden.
Tarta wurde ca. Mitte 2020 geboren und hat eine Schulterhöhe von etwa 57 cm. Sie ist gechippt, geimpft und auch kastriert.
Wenn Sie Tarta schon jetzt in Ihr Herz geschlossen haben und ihr ein Für-Immer-Zuhause geben möchten, melden Sie sich bitte bei
Regina Outzen: Tel.: 09190 – 994 32 72, Mobil: 0157 – 35141012, Email: regina.outzen@griechische-pfoetchen.de
Videos:
https://youtu.be/e1Eawhi5lQA
https://youtu.be/DJW0ZzOYJzw
https://youtu.be/1Mzhy-ypLJY
https://youtu.be/J4id0TVlFHY
https://youtu.be/q_lmotzgGWU
https://youtu.be/LEvipURuOnw
https://youtu.be/9l5Bz4AVpc0
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.