55 cm SH / 27 kg
Egon’s Geschichte in Kürze:
Egon und sein Bruder Hugo-René sind die Söhne einer Straßenhündin. Leider wurde die Mama überfahren, als die beiden Jungs sieben Monate alt waren. Irgendwie haben sie es geschafft zu überleben, bis sie von Tierschützern entdeckt und im Shelter in Sicherheit gebracht wurden. Egon ist gesund, verspielt, freundlich zu Menschen und Artgenossen, und er wünscht sich sehnlichst eine Familie, die Zeit zum Knuddeln und Spielen hat.
27.10.2024: Egon hat keine guten Erinnerungen an seine Zeit als Welpe. Bei uns hat er seine Ängste überwunden und hat gelernt, Menschen zu vertrauen. Er bettelt um unsere Streicheleinheiten und ist sehr anhänglich. Er sucht die Anwesenheit des Menschen und folgt uns überall hin. Wenn Sie einen treuen Freund suchen, wartet Egon auf die richtige Familie.
02.04.2024: Unser Teammitglied Simone hat Egon mit ihrer Familie besucht: „Egon hat sich sehr gefreut als wir in Griechenland waren, er ist so schmusig und entspannt und sehnt sich nach Liebe und Streicheleinheiten.“
06.05.2023: Egon ist etwas aktiver als sein Bruder Hugo, aber auch er sehnt sich nach Streicheleinheiten und freut sich immer riesig wenn die Tierschützer vor Ort sind. Er legt sich dann immer vor ihnen auf den Boden und möchte gekrault werden und dabei scheint es, als würde er vor Freude lächeln. Wer schenkt diesem wundervollen Hund sein Herz und eine Familie?
13.02.2023: Egon ist ein sehr lustiger Junge. Wann immer er die Tierschützer sieht, legt er sich kopfüber und wartet auf seine Streicheleinheiten. Er ist sehr zärtlich mit allen Menschen. Wir hoffen sehr, dass sich bald jemand in ihn verlieben wird…
Wenn Sie sich für Egon interessieren, wenden Sie sich gerne an unsere Ansprechpartnerin oder füllen Sie direkt den Selbstauskunftsbogen auf unserer Homepage aus.
Ansprechpartnerin Simone Hasenauer
Mobil: 01792189984
E-Mail: s.hasenauer@stray-ev.de
Hier finden Sie Egons Beitrag auf unser Homepage:
https://stray-einsame-vierbeiner.de/rueden-hunde/egon/
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.