ID-Nummer477418
Tierheim NameTierschutzverein Arca e.V.
RufnameKEYLOR
RasseMischlingshund
Geschlecht/KastriertMännlich, Kastriert
Alter 3 Jahre
,
8 Monate
Farbegrau-weiß-braun
im Tierheim seit11.02.2023
letzte Aktualisierung28.03.2023
AufenthaltsortAusland
Geeignet für
Alle
Größe
mittel
Temperament
freundlich
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen
Keylor hat wohl jede Farbe, die ein Hund nur haben kann, in seinem wundervollen Fell vereinigt. Der etwa eineinhalb Jahre alte (Stand 02/2023) Herzensbrecher tauchte im Januar dieses Jahres in einer Bar direkt neben der Hauptstraße Huelvas auf. Über mehrere Tage hinweg sah man ihn dann an anderen öffentlichen Plätzen, wo er Passanten um Futter anbettelte. Dieses Verhalten ist für einen Straßenhund in Spanien die Ausnahme, da die meisten Vierbeiner ohne Zuhause sehr gut wissen, dass Menschen zuweilen treten, mit Steinen werfen und sehr laut werden, wenn sich fremde, große Hunde nähern. Keylor wurde also mit großer Wahrscheinlichkeit ausgesetzt – und deswegen durfte er auch erstmal zu einer Pflegefamilie ziehen, die hofft, ihm die Erfahrung des Tierheimlebens ersparen zu können.
Keylor zeigt in seinem vorübergehenden Heim, dass er sehr lernwillig ist und seine Menschen als Teampartner begreift, denen er gerne gefällt. Er ist ein aufmerksamer und sehr zärtlicher Junghund, der ganz abgesehen von all seinen Qualitäten als bester Freund, Sportpartner und Seelentröster auch noch unverschämt gut aussieht.
Wenn Sie also sportlich aktiv sind, gerne draußen unterwegs sind, vielleicht schon ein bisschen Schäferhund-Erfahrung mitbringen oder bereit sind, mit Keylor eine erfahrene Hundeschule zu besuchen, wenn Sie abends gerne auf der Couch kuscheln und eine höchst dekorative und weiche Wärmflasche zu schätzen wissen, dann würden wir (und vor allem Keylor) uns freuen von Ihnen zu hören. Vielleicht sorgt ja unser fröhlicher Jungspund schon bald dafür, dass Sie die bewundernden Blicke Ihrer Nachbarn bei jedem Spaziergang genießen können.
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.