ID-Nummer477051
Tierheim NameCasa Animale e.V.
RufnameKYRA2
RasseMischlingshund
Geschlecht/KastriertWeiblich
Alter 2 Jahre
,
1 Monat
Farbeweiß-braun
im Tierheim seit08.02.2023
letzte Aktualisierung19.06.2023
AufenthaltsortAusland
Größe
mittel
Temperament
freundlich
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen
KYRA möchte gerne zu einer Familie gehören. Rassebedingt geht dies aber nicht überall. Die unschuldige und zarte Seele KYRA ist im falschen Körper geboren. Sie wird stigmatisiert und vielerorts leider abgelehnt. Ob die derzeit ca. 40 cm große KYRA diese Riesenhürde wohl überwinden und im Glück landen kann?
Die arme Seele wurde aus einem Sinti-Lager beschlagnahmt. Nun ist sie im Shelter von Bea Jagosova untergebracht. Ihr droht ein einsames Leben hinter Gittern, weggesperrt für immer. Die bisher ungewollte KYRA möchte dieses einsame und entbehrungsreiche Leben gerne aufgeben und ihr Dasein mit menschlichen Partnern teilen. Ein Frauchen oder Herrchen mit Familie, die wissen was sie wollen und dies auch konsequent durchsetzen. Ach, da würde KYRA glücklich sein, in einem Leben bei Menschen, die ihr Struktur und Sicherheit geben. Und die mit ihr alles Schöne unternehmen, wie z.B. Hundeschule, Freizeitaktivitäten, Gassigänge - gerne auch Wanderungen - und kuschelige Abende auf dem Sofa. Seufz....
Jetzt sind Sie gefragt. Wenn Sie die richtigen Menschen für KYRA sind und bereits Erfahrung mit Hunden aus dem Tierschutz haben, dann melden Sie sich bitte bei ihrer Vermittlerin Iris Lücke unter 0163 376 94 98 oder per Mail an i.luecke@casa-animale.de
Bewerben können Sie sich auch direkt über unsere Selbstauskunft, die Sie hier finden: https://casa-animale.de/vermittlung/selbstauskunft/ (Link bitte kopieren).
KYRA wird geimpft, entwurmt und gechipt nach positiver Vorkontrolle mit Schutzvertrag gegen Schutzgebühr vermittelt.
Wir vermitteln keine Hunde in Zwinger- oder Außenhaltung. In Haushalte mit Kleinkindern im Vorschulalter möchten wir unsere Hunde aus dem Ausland nicht abgeben. Wir bitten um Verständnis dafür.
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.