ID-Nummer475796
Tierheim NameEu-Tierhilfe Treue Hundeseelen e.V.
RufnameGRETLI
RasseDogo Argentino
Geschlecht/KastriertWeiblich, Kastriert
Alter 3 Jahre
,
8 Monate
Farbeweiß
im Tierheim seit01.02.2023
letzte Aktualisierung08.09.2024
AufenthaltsortAusland
Kinderlieb
ja
Geeignet für
Alle
Größe
groß
Temperament
freundlich
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen
Die menschenbezogene und anhängliche Dogo Argentino Hündin Gretli wurde in einem kleinen Grundstück weit ab der Zivilisation eingepfercht in einem Unterstand als Zuchthündin gehalten, sie muss erst langsam an den Alltag mit Menschen herangeführt werden. Sie war lange Zeit sehr einsam. Gretli ist verträglich mit anderen Hunden, Menschen liebt sie und freut sich immer über Streicheleinheiten und Zuwendung. Katzen können nicht getestet werden.
Aufgrund des sportlichen und kräftigen Körperbaus sollten die zukünftigen Besitzer ihr kräftemäßig gewachsen sein. Die lebhafte Hündin braucht körperliche und geistige Beschäftigung, sie läuft nicht einfach so nebenher. Rasseerfahrung wäre von Vorteil. Gretli ist verträglich, möchte aber lieber die ungeteilte Aufmerksamkeit ihrer Menschen und wird daher als Einzelhund vermittelt.
Zusammenfassend kann man sagen, Gretli ist eine freundliche und sympathische Hündin, die nach Zuwendung lechzt und die alles richtig machen möchte. Sie ist noch jung und etwas wild und braucht noch Schliff. Sie wünscht sich Menschen, die ihr das volle Leben zurückgeben. Sie wird es ihnen danken mit all ihrer Liebe und Fröhlichkeit.
Für Gretli suchen wir ein ländlich gelegenes Zuhause, gerne mit umzäunten Garten.
Wir vermitteln Gretli ausschließlich in Bundesländer, die keine Rasselisten führen.
Möchten Sie Gretli ein fürsorgliches Zuhause geben, dann schicken Sie gerne Ihre ausgefüllte Selbstauskunft an kontakt@treue-hundeseelen.de
Gretli ist ca. 61cm groß und wiegt ca. 38kg.
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.