Mischling
geb. 2017
ca. 35cm hoch
Verträglich mit: Rüden und Hündinnen
Katzen und Kinder bisher nicht getestet
Sambucca befindet sich jetzt schon fast ein Jahr in der Obhut der slowakischen Tierschützer. Dorthin gelang sie, weil sie mit ihrem Kumpel auf den Straßen umherirrend aufgegriffen wurden.
Schnell war klar, dass Sambucca den Kontakt mit dem Menschen nicht kennt. So mussten die Tierschützer vor Ort einiges mit ihr trainieren und nach und nach gelang es ihnen, das Vertrauen von Sambucca zu erobern.
Mittlerweile geht Sambucca bereits auf Spaziergänge mit und kennt die Leine. Weiter kennt sie auch das Anhaben eines Maulkorbes und den Umgang damit. Dies war zu Anfang notwendig, braucht sie aber in ihrem gewohnten Umfeld nicht mehr.
Mit den anderen Hunden ist sie absolut freundlich und zugewandt. So sollte in ihrer möglichen neuen Familie auch mindestens ein Hund vorhanden sein, damit sie die größtmögliche Sicherheit bekommt.
Sambucca hat im Tierheim schon große Fortschritte gemacht. Doch sicherlich könnte sie in geschützter und familiärer Umgebung nochmal einige Fortschritte machen, um dann vielleicht eine tolle Familienhündin zu werden. Dies Bedarf aber Kenntnis, Sorgfalt, Verstand, Training, Zeit und ganz viel Liebe. Denn sicherlich ist ein Training mit einem solchen Angsthund nicht einfach.
Wo sind die Menschen, die Sambucca ein glückliches Leben zeigen können?
Sambucca ist selbstverständlich bei Ausreise gechipt, geimpft, kastriert, registriert und vom Tierarzt durchgecheckt. Weiter bringt sie in ihr neues Zuhause einen EU-Impfausweis mit.
Alle Bilder, die wir von Sambucca haben, haben wir Ihnen oben auf der Seite zu einer Diashow zusammengestellt. Nehmen Sie sich einfach die Zeit und schauen sich die Bilder an, oder klicken Sie auch gerne darauf, um sich das nächste Bild anzuschauen.
Kontakt:
Julia Streitl
julia.streitl@hoffnungsvolle-tierherzen.de
01 77 – 21 16 44 7
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.