Mischling
geb. 2012
ca. 55cm hoch
Verträglich mit: Rüden und Hündinnen
Katzen und Kinder bisher nicht getestet
Venom ist eigentlich ein toller Vertreter seiner Artgenossen. Denn der tolle Herr ist eigentlich rundum toll und macht seine Menschen gerne glücklich.
Wo genau Venom ursprünglich herstammt, wissen wir nicht. Doch klar ist, dass Venom gerne seine Vergangenheit löschen würde und endlich von vorne starten möchte. Der Neuanfang soll alles besser und toller machen.
Mit den anderen Hunden im slowakischen Tierheim versteht sich der tolle Mann gut. Doch er könnte sich auch vorstellen, als Einzelprinz in sein neues Leben zu starten.
Rein optisch und von der Fellstruktur betrachtet könnte in Venom ein Husky stecken. Doch mit absoluter Sicherheit können wir das nicht sagen.
Trotz seiner 10Jahre (Stand März 2022) ist Venom noch recht aktiv. Jedoch sicherlich nicht mehr vergleichbar mit einem jungen Hund. Doch auf ausgedehnte und abwechslungsreiche Spaziergänge und vielleicht auch kleine Wanderungen würde sich der Herr sicherlich freuen.
Venom lernt bereits dank den Tierschützern vor Ort an der Leine zu laufen. Dies macht er recht gut.
Venom sucht nun Menschen, die ihn einfach so nehmen, wie er ist. Gerne würde er diese auch bei Wanderungen begleiten, aber nicht mehr jeden Tag. Ansonsten mag Venom es auch sehr einfach nur gekuschelt zu werden.
Darf Venom Sie auf dem weiteren Lebensweg begleiten?
Venom ist selbstverständlich bei Ausreise gechipt, geimpft, kastriert, registriert und vom Tierarzt durchgecheckt. Weiter bringt er in sein neues Zuhause einen EU-Impfausweis mit.
Alle Bilder, die wir von Venom haben, haben wir Ihnen oben auf der Seite zu einer Diashow zusammengestellt. Nehmen Sie sich einfach die Zeit und schauen sich die Bilder an, oder klicken Sie auch gerne darauf, um sich das nächste Bild anzuschauen.
Kontakt:
Julia Streitl
julia.streitl@hoffnungsvolle-tierherzen.de
01 77 – 21 16 44 7
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.