ID-Nummer474103
Tierheim NameAdozioni del Cuore e.V.
RufnameTOBIAS
RasseMischlingshund
Geschlecht/KastriertMännlich, Kastriert
Alter 2 Jahre
,
11 Monate
Farbeschwarz-braun
im Tierheim seit22.01.2023
letzte Aktualisierung07.02.2023
AufenthaltsortAusland
Größe
mittel
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen
Name: Tobi(as)
Rasse: Mix
Alter: geboren 2022
Geschlecht: männlich
Größe: mittelgroß
Kastriert/Sterilisiert: männlich / kastriert
Aufenthalts Ort / Land: Italien
Verträglich mit Artgenossen: mit Rüden, mit Hündinnen
Ansprechpartner: Frau Christine Sander
Email: csander@radylon.com
Beschreibung
Tobi(as) – eine intelligente Fellnase auf der Suche nach einem kuscheligen Zuhause
Dürfen wir vorstellen? Das ist Tobi. Der circa ein Jahr alte Rüde wuchs auf der Straße auf. Dort kam er sehr gut zurecht und zeigte seinen Überlebensgeist, was ihn zu einem sehr intelligenten und selbstbewussten Junghund gemacht hat. Dank aufmerksamer Tierschützer entkam er dem Zwinger und fand in der Pension schnell Freunde.
Der sehr aufgeschlossene und liebenswerte junge Kerl sucht die Nähe zum Menschen und ist gerne unter Artgenossen. Er verträgt sich daher gut mit anderen Hunden und genießt jede Streicheleinheit. Es fällt einem sehr schwer, dies nicht zu tun, wenn einen diese süßen braunen Kulleraugen ansehen.
In seinem neuen Zuhause freut sich Tobias neben vielen Kuscheleinheiten über agile Besitzer, die Lust haben, mit ihm die Natur zu entdecken und ihn sowohl geistig als auch körperlich auszulasten. Bei der geistigen Auslastung des Hundes sind der Phantasie von Herrchen und Frauchen kaum Grenzen gesetzt. So kann diese beispielsweise über Trickarbeit, Clickertraining oder Intelligenzspielzeuge befriedigt werden. Zur mentalen Auslastung zählt alles, wobei Tobias sein kluges Köpfchen benutzen darf.
Wer möchte Tobias ein neues Zuhause schenken und mit ihm die Welt entdecken?
Dann melden Sie sich gerne bei uns!
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.