ID-Nummer473708
Tierheim NameLesika - Hundehilfe Varaždin e.V.
RufnameVOX
RasseMischlingshund
Geschlecht/KastriertMännlich
Alter 5 Jahre
,
3 Monate
Farbebraun-schwarz
im Tierheim seit12.01.2023
letzte Aktualisierung28.03.2025
AufenthaltsortAusland
Kinderlieb
ja
Geeignet für
Erfahrene
Größe
groß
Temperament
freundlich
Verträglich mit
Hündinnen
Der wunderschöne Vox wartet schon viel zu lange in Kroatien auf seine Entdeckung. Wir können nicht verstehen, dass der freundliche Riese bisher immer übersehen wurde und hoffen sehr, dass er bald die Reise in sein Glück antreten und ein glückliches Hundeleben führen darf.
Vox ist als Fundhund im Asyl Spas aufgenommen worden. Dort wurde er zum Notfall, da er in beengten Verhältnissen leben musste, was für ihn kaum zu ertragen war. Glücklicherweise nahm ihn eine kroatische Pflegestelle auf, doch auch diese ersetzt ein eigenes Zuhause natürlich nicht.
Vox ist ein menschenbezogener und freundlicher Rüde, der die Welt entdecken möchte. Aufmerksamkeit und Zuwendung genießt er sehr und möchte seinen Menschen gefallen. Er wäre der perfekte Begleiter für hundeerfahrene Menschen, insbesondere Schäferhunde-Fans, die mit ihm arbeiten möchten und die entsprechende Kapazität und Freude daran haben, viel Zeit mit ihm zu verbringen und ihm ausreichend körperliche und geistige Beschäftigung zu bieten. Vox braucht noch liebevolle, konsequente Erziehung und muss das Hunde-Einmaleins noch lernen, was dem lernwilligen Vierbeiner sicher nicht schwer fallen wird. Vox zeigt sich mit Hündinnen verträglich.
Möchten Sie mit dem wunderbaren Vox als treuer Begleiter an Ihrer Seite zusammen durch das Leben gehen?
Haben Sie Lust auf gemeinsame Abenteuer mit dem stattlichen Hundemann? Wenn Vox Ihr Herz berührt hat und Sie ihm ein liebevolles Für-Immer-Zuhause schenken möchten, dann melden Sie sich bitte bei seiner Vermittlerin Alina Reichelt.
Kontakt: alina@lesikamail.de
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.