ID-Nummer473621
Tierheim NameHundepfoten Saarpfalz e.V.
RufnameQUICK
RasseMischlingshund
Geschlecht/KastriertMännlich, Kastriert
Alter 8 Jahre
,
3 Monate
Farbebraun-schwarz
im Tierheim seit18.01.2023
letzte Aktualisierung17.09.2024
AufenthaltsortAusland
Kinderlieb
ja
Geeignet für
Alle
Größe
mittel
Temperament
freundlich
Quick ist ein 8 jähriger, kastrierter Schäferhund (?) Mischlingsrüde (*01.11.2016)
Quick ist trotz seines "toughen" Aussehens ein Angsthase. Neuen und fremden Umgebungen oder unbekannten Dingen ist er noch immer etwas ängstlich gegenüber. Seine neue Familie sollte ihm daher mit viel Liebe und Geduld all das näher bringen, was er bisher noch nicht kennenlernen durfte oder konnte und ihm Schritt für Schritt die Angst vor allem Neuen nehmen.
Er zeigt sich in der Station als ein sehr intelligenter und lernwilliger Bursche, der sehr schnell lernt und begreift was man von ihm möchte. Daher sollte die Erziehung nicht allzu schwer fallen.
Quick ist eine gebrochene kleine Seele. Er genießt die Gesellschaft der Menschen sehr und möchte am liebsten immer bei ihnen sein. Jedoch hindert ihn häufig noch seine Angst daran das Leben zu genießen. Quick sucht eine Familie, die ihm hilft seine Angst zu überwinden um das Leben vollends genießen zu können.
Quick zeigt sich Rüden sehr dominant gegenüber. Wie er sich Hündinnen gegenüber verhält konnte bislang noch nicht getestet werden.
Zudem zeigt er sich an Katzen sehr interessiert. Ob es sich hierbei nur um reine Neugier oder doch eher Jagdinteresse handelt, wollten unsere Tierschützer zum Schutz der Stationskatzen nicht weiter testen.
Möchten Sie Quick helfen seine Ängste zu überwinden, damit er endlich das Leben genießen kann?
Weitere Informationen und unseren unverbindlichen Adoptionsantrag finden sie unter:
https://www.hundepfoten-saarpfalz.de/detail.html?id=112
Achtung bitte beachten:
Dieser Hund befindet sich derzeit noch in der Slowakei!
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.