ID-Nummer473153
Tierheim NameTierschutzprojekt Italien e.V.
RufnameBARRO
RasseMischlingshund
Geschlecht/KastriertMännlich, Kastriert
Alter 10 Jahre
,
11 Monate
Farbebraun
im Tierheim seit16.01.2023
letzte Aktualisierung22.04.2023
AufenthaltsortPflegestelle
Kinderlieb
nein
Geeignet für
Erfahrene
Größe
groß
Temperament
ruhig
Atripalda | September 2021:
Der armer Rüde BARRO ist blind und wurde einfach seinem Schicksal überlassen. Man fand ihn orientierungslos an der Schnellstraße herumlaufen und brachte ihn nun glücklicherweise im A.I.P.A. Canile in Sicherheit.
Er ist sehr zutraulich, menschenbezogen und hat ein ganz liebes Wesen! Wir werden ihn nun dem Tierarzt vorstellen und versorgen. Danach suchen wir schnellst möglich ein liebevolles Zuhause für BARRO.
Update | 29.09.2021:
BARRO wurde heute untersucht. Leider wurde unsere Vermutung bestätigt. Er ist durch eine Linsentrübung auf beiden Augen blind. Wir werden nun prüfen, welche Optionen wir haben. Er ist noch so jung, wir werden alles versuchen ihm zu helfen.
Update | 04.09.2022:
BARRO hatte großes Glück und durfte zu seiner Pflegefamilie nach Burgdorf reisen. Er wurde einem deutschen Tierarzt vorgestellt und die gute Nachricht war, dass man eines seiner Augen noch operieren kann. Leider kommt jede Hilfe für das zweite Auge zu spät und er wird auf diesem Auge keine Sehkraft zurückerlangen. Der Heilungsprozess des rechten Auges verläuft sehr gut, kann aber bis zu einem Jahr dauern. Das betroffene Auge muss wieder "sehen lernen". Momentan vermuten wir, dass er Schatten und hell/dunkel wahrnehmen kann. Eine Garantie, dass er je auf diesem operierten Auge richtig sehen werden kann, gibt es jedoch leider nicht.
BARRO sucht unbedingt ein ruhiges Zuhause als Einzelhund. Er ist sehr freundlich zu Menschen, mag aber keine Artgenossen in seinem Heim. Eine Autofahrt bedeutet noch sehr viel Stress für ihn. Seine Schulterhöhe beträgt circa 56cm.
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.
Blindheit