Rasse:Schäferhund-Mischling
Geschlecht: Hündin, kastriert
Geboren: 02.09.2020
Farbe: braun-schwarz
Größe: 65 cm
Gewicht: 25 kg
Aufenthaltsort: Kalabrien/ Italien
Bimba ist solch eine schöne Hündin und hat wahrlich ein schöneres Hundeleben verdient.
Ob sie vor Ihrer Überstellung ins Tierheim jemals mit Menschen zusammengelebt hat, das können wir nicht sagen.
Was wir jedoch feststellen ist, dass sie Menschen mit ausgesprochener Freundlichkeit begegnet und stets deren Nähe sucht.
Bimba kommt mit den Rüden im Tierheim super zurecht, bei Hündinnen entscheidet die Sympathie.
Man darf natürlich nicht außer Acht lassen, dass die Hunde in diesen Tierheimen einem großen Stress durch die Enge, den unglaublichen Lärm und der entstehenden Langeweile ausgesetzt sind und daher auch öfter einmal so reagieren.
Bimba träumt von einem Leben außerhalb dieses Zwingers, wie schön wäre ein eigenes Zuhause, welches sie mit ihren Menschen teilen darf!?
Wir sind uns sicher, dass Bimba diese Chance nur allzu gerne ergreifen möchte und ihrem Mensch dies mit all ihrer Treue danken wird.
Bimba wurde vor der Einlieferung ins Tierheim von einer Schlange in die Pfote gebissen, hat dies aber gut überstanden.
Falls Sie also dieser tollen Hündin ein schönes und würdiges Hundeleben bieten möchten, dann melden Sie sich doch bitte bei uns.
Weitere Informationen:
Krankheiten: keine bekannt
gechipt, geimpft
Die Schutzgebühr für einen unserer Hunde beträgt 450,- Euro. Die Transportkosten sind in der Schutzgebühr enthalten.
Alle unsere Hunde reisen geimpft, gechipt und mit EU-Ausweis aus. Sie gehen mit Sicherheitsgeschirr, Halsband und Leine auf die Reise in ihr neues zu Hause.
Aufenthaltsort: Italien
Organisation: Rifugio Canalba e.V.
Partnertierheim: Canalba, vertreten durch Rifugio Canalba e.V.
Ansprechpartner: Carolin Bärnthaler
Email: caro@rifugio-canalba.de
Besuchen Sie uns auch auf unserer Homepage
www.rifugio-canalba.de
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.