ID-Nummer472442
Tierheim NameHundehoffnung Berlin e.V.
RufnameKARA
RasseMischlingshund
Geschlecht/KastriertWeiblich, Kastriert
Alter 3 Jahre
,
11 Monate
Farbegold-braun
im Tierheim seit12.01.2023
letzte Aktualisierung20.01.2023
AufenthaltsortAusland
Geeignet für
Erfahrene
Größe
mittel
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen
Auch unsere Mischlingshündin Kara wurde auf der Straße Mazedonien gefunden und gerettet. Man wollte sie doch tatsächlich mit voller Absicht überfahren. Jetzt lebt sie in einem offenen Shelter mit 80 Hunden und 30 Katzen. Kara wird als leib und sozial beschrieben. Noch etwas scheu, doch dies wird sich mit Geduld und Liebe gewiss legen. Katzen sollten sich nicht in ihrem neuen zu Hause befinden. Auch zeigt Kara Futterneid, so dass man sich hier vorab informieren sollte. Die Kinder sollten schon älter sein. Wer mag Kara zeigen wie toll das Leben mit liebevollen Menschen sein kann? Wir freuen uns auf Ihre Anfrage. Kara ist ca. 44 cm groß und wiegt 16 kg.
Wenn Kara ausreisen darf ist sie kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt, ärztlich voruntersucht und hat einen negativen Mittelmeercheck.
Wir bemühen uns, bei unseren Hunden immer auf dem aktuellsten Stand zu sein. Hierzu findet ein regelmäßigr Austausch mit unseren Partnertierheimen, Sheltas und Pflegestellen statt. Durch die teilweise schwierigen Lebensumstände unserer Schützlinge, ist es oft nicht ganz einfach alle Charakterzüge, Größe und Gewicht einzuschätzen. Wir sind daher auf unsere KollegInnen vor Ort angewiesen und können somit keine absolute Garantie für Angaben übernehmen.
Krankheiten werden natürlich von uns angegeben, sofern sie uns bekannt sind.
Wir danken ihnen für ihr Verständnis und freuen uns, dass sie Interesse an unseren Fellnasen haben.
Bei Interesse an Kara senden Sie uns eine E-mail an *** hundehoffnungberlin@web.de ***
Wir werden uns so schnell wie mögich mit Ihnen in Verbindung setzen.
Weitere Informationen finden Sie auf unserere Homepage: *** https://www.hundehoffnung-berlin.de ***
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.