Name: Cosma
Rasse : Mischling
Geschlecht: weiblich/kastriert
Geboren: ca 2020
Größe/Gewicht: ca 50 cm
Verträglichkeit mit Artgenossen: ja
Verträglichkeit mit Katzen: kann getestet werden
Verträglichkeit mit Kindern: größere Kinder
Besonderheit:keine
Aufenthalt: Rumänien
Cosma lebte auf dem Hinterhof einer Firma. Diesen Winter brachte sie dort
fünf Babys zur Welt. In einer dunklen,einsamen und kalten Nacht erblickten
ihre Kinder auf dem blanken Boden das Licht einer traurigen Welt. Ohne
Chance auf ein Überleben, ohne Chance auf ein geliebtes,warmes Zuhause....
Nicht alle Mitarbeiter der Firma waren begeistert über die kleine Familie
und der Manager wollte die Hundefänger rufen, um Cosma mit ihren Babys zu
"entsorgen". Doch das Schicksal hatte Gott sei Dank einen anderen Plan für
die kleine Familie.
Eine rumänische Tierschützerin hörte davon und holte Cosma und ihre Welpen
dort ab und nahm sie mit in ihr kleines Shelter. Dort zeigte sich Cosma als
zauberhafte Mama, sanft und geduldig mit ihren Babys. Nun sind die Welpen
groß genug und teilweise haben sie schon ein neues Zuhause gefunden und
übrig bleibt wie immer... Die Mama. Cosma ist anfangs eine eher
zurückhaltende Hündin, nicht der Draufgängertyp. Ein sanftes und liebevolles
Mädchen, das alles gut und richtig machen möchte.
Wir wünschen uns sehr, dass Cosma feinfühlige und liebevolle Menschen
findet. Gerne kann ein Zweithund vorhanden sein. Hundeerfahrung sollte
vorhanden sein,ebenso die nötige Zeit,die Geduld und das
Einfühlungsvermögen, um der zauberhaften Cosma zurück in ein glückliches Leben zu verhelfen.
Cosma kann kurzfristig mit allen erforderlichen Papieren ausreisen. Dafür
braucht sie ein Zuhause
Videos von Cosma:
https://youtu.be/q0bgGY12NLI
https://youtu.be/k4OkL0tZe3g
https://youtu.be/HFQr2WiOLuI
https://youtu.be/aX9vchc77ak
https://youtu.be/lFxSxIOm5ZE
Infos unter:
Anja.sierocki@dobermann-nothilfe.de
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.